BetrVG Teil 2 - wesentliche Inhalte
- Die Zusammenarbeit mit dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
- Personelle Angelegenheiten und personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligungsrechte des BR bei Kündigungen, Grundzüge des Kündigungsschutzverfahrens
- Sachverständige und Berater
- Die Einigungsstelle
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Beschwerderechte von AN
- Zusammenarbeit mit WA, JAV und SBV
Termine: auf Anfrage (Da die regelmäßigen Wahlen 2022 waren)
sowie bei Bedarf als Inhouse-Seminar mit individueller Terminabsprache
Kosten: 850,- EUR pro Teilnehmer*in
Die Preise verstehen sich zzgl. Hotel und MwSt.. Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegung sind ebenfalls exklusive.
sowie bei Bedarf als Inhouse-Seminar mit individueller Terminabsprache
Kosten: 850,- EUR pro Teilnehmer*in
Die Preise verstehen sich zzgl. Hotel und MwSt.. Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegung sind ebenfalls exklusive.
- Die Teilnahme setzt einen wirksamen BR-Beschluss voraus. Dabei unterstützen wir im Bedarfsfall gern. Sollte der AG ein vom BR beschlossenes Seminar ablehnen, lässt 360° Betriebsrat dennoch die Teilnahme zu und geht hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Dies unter der Voraussetzung, dass der BR die Durchsetzung der Kostenübernahme durch den AG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren versucht.
- Die Anmeldung erfolgt verbindlich unter Nennung von Namen und Mailadresse des Teilnehmenden sowie der Versicherung, dass der BR-Beschluss zur Teilnahme getroffen wurde. Zudem sind als Angaben die Firmendaten (Name, Adresse, Mail und Ansprechpartner des BR) erforderlich. Außerdem ist anzugeben, ob in Präsenz oder online teilgenommen wird. Zudem ist genau anzugeben, ob und welche Hotelübernachtung gewünscht ist.
- Ein Stornierung der Teilnahme ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen zum Seminar ist 360° Betriebsrat berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon können bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn Stornokosten seitens des Hotels entstehen.
- Sollte das Seminar weniger als vier Wochen vor Beginn durch 360° Betriebsrat abgesagt werden, sind eventuelle Schadensersatzforderungen auf die Höhe der Seminargebühr begrenzt.
- Zwei Wochen vor Seminarbeginn erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die zur Seminarteilnahme berechtigt.
- Die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit dem AG übernimmt 360° Betriebsrat. Die Zahlung der Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, zu entrichten.