Betriebsverfassungsgesetz I-III kompakt - wesentliche Inhalte
Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht:
- Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft
- Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht
- Rechtsquellen – Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder:
- Ehrenamt – besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von der Arbeit und Entgeltschutz
- Qualifizierungsanspruch und Benachteiligungsverbote
- Aufgaben des Betriebsratsmitglieds
- Stellung von Ersatzmitgliedern
Der Betriebsrat - Organisation und Abläufe:
- Vorsitz, Stellvertretung, Mitglieder und Ersatzmitglieder
- Sitzungen, Beschlüsse, Geschäftsordnung
- Arbeitsplanung, Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- Sprechstunden
- Kosten und Sachaufwand
- Betriebsversammlungen
- Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber
Beteiligungsrechte des Betriebsrats:
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Personelle Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten, Interessenausgleich und Sozialplan
- Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
Rechte als Betriebsrat durchsetzen:
- Unterstützung durch Gewerkschaften, Rechtsanwälte und Sachverständige
- Zusammenarbeit mit JAV, GBR, SBV
- Die Einigungsstelle
Termine: 07.10.- 11.10.2024 in Hamburg; Beginn: 11 Uhr, Ende: 16 Uhr
Kosten: 1.190,- EUR pro Teilnehmer*in
Hotel: Intercity Hotel Hamburg-Barmbek; Kosten: 1096,84,- (Übernachtung: 536,84 Tagungspauschale/-raum: 440,- Verpflegung: 120,- )
Die Preise verstehen sich zzgl. Hotel und MwSt.. Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegung sind ebenfalls exklusive.
Kosten: 1.190,- EUR pro Teilnehmer*in
Hotel: Intercity Hotel Hamburg-Barmbek; Kosten: 1096,84,- (Übernachtung: 536,84 Tagungspauschale/-raum: 440,- Verpflegung: 120,- )
Die Preise verstehen sich zzgl. Hotel und MwSt.. Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegung sind ebenfalls exklusive.
- Die Teilnahme setzt einen wirksamen BR-Beschluss voraus. Dabei unterstützen wir im Bedarfsfall gern. Sollte der AG ein vom BR beschlossenes Seminar ablehnen, lässt 360° Betriebsrat dennoch die Teilnahme zu und geht hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Dies unter der Voraussetzung, dass der BR die Durchsetzung der Kostenübernahme durch den AG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren versucht.
- Die Anmeldung erfolgt verbindlich unter Nennung von Namen und Mailadresse des Teilnehmenden sowie der Versicherung, dass der BR-Beschluss zur Teilnahme getroffen wurde. Zudem sind als Angaben die Firmendaten (Name, Adresse, Mail und Ansprechpartner des BR) erforderlich. Außerdem ist anzugeben, ob in Präsenz oder online teilgenommen wird. Zudem ist genau anzugeben, ob und welche Hotelübernachtung gewünscht ist.
- Ein Stornierung der Teilnahme ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen zum Seminar ist 360° Betriebsrat berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon können bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn Stornokosten seitens des Hotels entstehen.
- Sollte das Seminar weniger als vier Wochen vor Beginn durch 360° Betriebsrat abgesagt werden, sind eventuelle Schadensersatzforderungen auf die Höhe der Seminargebühr begrenzt.
- Zwei Wochen vor Seminarbeginn erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die zur Seminarteilnahme berechtigt.
- Die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit dem AG übernimmt 360° Betriebsrat. Die Zahlung der Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, zu entrichten.