Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss

§106 BetrVG sagt: "In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der WA hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten".

Der WA ist ein von Betriebsräten vielfach vollkommen zu Unrecht unterschätztes Gremium, welches bei richtiger Handhabung entscheidend zur erfolgreichen Vertretung von Beschäftigteninteressen beitragen kann.

Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des WA noch vor den betriebsrätlichen Gremien gehört beispielsweise zu den oft vernachlässigten Arbeitgeberpflichten. Auch kann im WA abseits konkreter Betriebsänderungen vertieft mit dem Unternehmer über Strategien, wirtschaftliche Entwicklungen und

Risiken im Geschäft beraten werden. Das kommt klugen Betriebsräten dann zugute, wenn das Unternehmen zu wirtschaftlich begründeten Maßnahmen greift.

360° Betriebsrat unterstützt Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit bedarfsgerechten Seminaren, etwa zu den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und der richtigen Strategie der Beschäftigtenvertreter dort, bis hin zur Bilanzanalyse des Unternehmens. Auch in Fragen des Zusammenspiels zwischen Betriebsräten und dem WA können wir wertvolle Unterstützung leisten.

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