Gefährdungsbeurteilung, AuG
§ 5 ArbSchG gibt vor, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Damit sind auch psychische Belastungen gemeint, die seit 2014 verbindlich abzuprüfen sind. 360 Grad Betriebsrat ist mit renommierten Experten, Psychologen und Stressmanagern vernetzt und hilft bei der Etablierung von hierauf gerichteten Betriebsvereinbarungen und Verfahren.