Marco Nörenberg:
Ja, hallo liebe Kolleginnen und Kollegen zu einer neuen Folge des Podcasts 360 Grad Betriebsrat. Heute wieder mit Katja Birkholz und liebe Katja, wir haben uns ja letztes Mal unterhalten über die Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit und da gibt es tatsächlich auch einiges an Reaktionen drauf, an Nachfragen, an Rückfragen und vor allen Dingen drehen sich viele Fragen da um den §74 Betriebsverfassungsgesetz, in dem diese vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter institutionalisiert und auch besprochen wird und diesen §74 wollen wir heute etwas tiefer legen.
Die Sache mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (mit Katja Birkholz)
Marco Nörenberg:
Die Mitbestimmung durch Betriebsräte gibt es in Deutschland seit ihrer Festschreibung im Betriebsverfassungsgesetz 1952. Während §1 notwendigerweise regelt, dass in Betrieben mit fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden, kommt direkt im Anschluss in §2 des Gesetzes eine Vorschrift, über die wir heute reden wollen, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie also wird im Gesetz gleich zu Beginn vorangestellt. Die Kommentierung des Fitting führt in Rand Nummer 16 aus, dass dieses: “Gebot den im BGB normierten Grundsatz von Treu und Glauben für die Betriebsverfassung konkretisiert“. Daher mehr ist als ein Appell. Katja Birkholz, Betriebsrätin aus Berlin und ich schauen heute gemeinsam auf die Praxis der Betriebsräte. Wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit unserer Wahrnehmung nach wirklich gelebt?

360 Grad
Betriebsrat Consulting GmbH

