Ich habe tatsächlich ein selbst erlebtes Beispiel für das gerichtliche Durchsetzen eines Unterlassungsanspruches heute für Euch dabei. Ist irgendetwas um die 10 Jahre her, bei dem Betrieb in Hamburg, dessen Betriebsrat ich vorgesessen habe. Aus heiterem Himmel kam der Arbeitgeber darauf, per Mail allen Beschäftigten zu verkünden, dass fortan aus Gründen des Gesundheitsschutzes im gesamten Betrieb ein absolutes Rauchverbot gelte.
Den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen
Den Start der Reihe „So etwas macht man als Betriebsrat nicht – oder doch?“ möchte ich gleich mit einem heißeren Eisen machen: Der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen den Arbeitgeber. Das haben viele Betriebsräte noch nie getan und daher dürfte das besonders gewöhnungsbedürftig sein. Gelegentlich aber ist das der einzige Weg, um Mitbestimmungsangelegenheiten wieder in das richtige Lot zu bringen.

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