Jetzt hat er endgültig den Verstand verloren, wird sich vielleicht mancher von Euch denken. Überstunden verhindern? Die sind doch meist ausgesprochen beliebt bei den Kolleginnen und Kollegen, schließlich gibt es dafür in aller Regel Zuschläge. Außerdem geht’s doch schließlich darum, die Arbeit zu schaffen, das befriedigt die Kunden und sichert die Wettbewerbsposition des Unternehmens, was ja am Ende auch die Sicherheit der Arbeitsplätze erhöht.
Dennoch habe ich in meiner langen Betriebsratslaufbahn an einigen Stellen Mehrarbeit gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat blockiert und hätte es auch an anderen Stellen getan. Warum es aus meiner Sicht also durchaus opportun für Betriebsräte sein kann, Mehrarbeit im Betrieb zu verhindern und was dabei zu bedenken ist, darum geht es in dieser Folge.
Betriebsrat ist man nebenbei!? – Die Berücksichtigung von Betriebsratsarbeit in der Personalplanung
Die meisten Betriebsräte sind nicht für ihr Ehrenamt freigestellt, sondern sind ganz normal an ihrem Arbeitsplatz tätig. Wenn sie Betriebsratsaufgaben wahrnehmen, fehlt dafür den Kolleginnen und Kollegen in ihrem beruflichen Umfeld gelegentlich das Verständnis und sie reagieren wenig herzlich auf die Ankündigung, sich für die Betriebsratsarbeit von ihrem Arbeitsplatz zu entfernen. Ich habe das selbst erlebt: Und wenn Du noch so überzeugt von der Wichtigkeit Deines, Achtung: Ehrenamts, bist, entfernst Du Dich doch mit einem leicht schlechten Gewissen und unter man kühlem Blick der Kollegen von Deinem Arbeitsplatz. Vom Chef oder der Chefin ganz zu schweigen.
Später versuchst Du dann, oft, wenn die anderen schon gegangen sind, Deine Arbeit nachzuholen, denn das hat natürlich keiner für Dich gemacht und Du willst auch allen zeigen, dass Dein Betriebsratsjob Dich nicht zu einem Low-Performer am Arbeitsplatz macht. Wenns ganz blöd läuft, verlierst Du den Spaß an beidem und wirfst das Handtuch im Betriebsrat oder schränkst Deine Aktivitäten ein. Und in harten Fällen leidet sogar Deine Gesundheit darunter.
Als Betriebsrat ungenutzte Potentiale im Wirtschaftsausschuss heben
Längst nicht in jedem Unternehmen, in denen ein Wirtschaftsausschuss bestehen müsste, ist er auch wirklich vorhanden. Und auch nicht überall dort, wo er existiert, wird er vollprofessionell betrieben. Oft läuft er nebenbei mit, denn die führenden Betriebsräte, meist auch Mitglieder in den Aufsichtsräten, haben den tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Und viele meinen, das reicht dann schon. Warum es sich trotzdem lohnt, den Wirtschaftsausschuss konsequent zu professionalisieren, darüber möchte ich in diesem Blog mit Euch sprechen.
Bevor wir allerdings zur richtigen Handhabung des Wirtschaftsausschusses kommen, steigen wir erst einmal mit den Basics ein. Gemäß § 106 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.

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Betriebsrat Consulting GmbH

