Als ich vor dem Weihnachtsfest einmal in LinkedIn die Frage gepostet habe, welche „guten Vorsätze“ Ihr Euch für die Arbeit im Betriebsrat vornehmen wollt, war ich doch überrascht von der Resonanz: Die ersten Reaktionen, auch direkt im Beitrag, gingen in die Richtung, gute Vorsätze brauche man nicht oder auch, man wolle weiterhin sein Bestes geben.
Erst so nach und nach kamen dann wirkliche echte Punkte auf, was man sich für 2023 als Betriebsrat, JAV oder SBV vornehmen könnte oder auch möchte. Da war eine Menge Interessantes bei, das mir schon wieder Futter für viele Folgen gibt, vielen Dank also an Euch für die Beteiligung an dieser Diskussion!
Als Betriebsrat ungenutzte Potentiale im Wirtschaftsausschuss heben
Längst nicht in jedem Unternehmen, in denen ein Wirtschaftsausschuss bestehen müsste, ist er auch wirklich vorhanden. Und auch nicht überall dort, wo er existiert, wird er vollprofessionell betrieben. Oft läuft er nebenbei mit, denn die führenden Betriebsräte, meist auch Mitglieder in den Aufsichtsräten, haben den tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Und viele meinen, das reicht dann schon. Warum es sich trotzdem lohnt, den Wirtschaftsausschuss konsequent zu professionalisieren, darüber möchte ich in diesem Blog mit Euch sprechen.
Bevor wir allerdings zur richtigen Handhabung des Wirtschaftsausschusses kommen, steigen wir erst einmal mit den Basics ein. Gemäß § 106 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.

360 Grad
Betriebsrat Consulting GmbH

