Marco Nörenberg:
Wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen können und auch in einigen anderen Konstellationen, dann geht es in die Einigungsstelle. Ich erlebe in meiner Beratungspraxis immer wieder, dass auch erfahrene Betriebsräte keine allzu klare Vorstellung darüber haben, wie das funktioniert und was da eigentlich genau passiert. Das ist leicht erklärbar, denn die allermeisten Betriebsräte sind tatsächlich noch nie in eine Einigungsstelle involviert gewesen. Warum das manchmal bedeutet, dass man Mitbestimmungsrechte verschenkt oder auch nur Einigungsmöglichkeiten auslässt, wie das eigentlich so abläuft in einer Einigungsstelle, darüber unterhalte ich mich heute mit einem der renommiertesten Einigungsstellenvorsitzenden in Deutschland, Holger Dahl.
Als Betriebsrat die Seminare des Arbeitgebers mit eigenen Teilnehmern besetzen
Ich habe schon oft gute Betriebsräte getroffen, die in diesem Thema wenig oder gar nicht initiativ waren, schlicht deshalb, weil das allgemein der Sphäre des Arbeitgebers zugerechnet wird.
Mehrarbeitsanträge des Arbeitgebers ablehnen - macht man das als Betriebsrat?
Jetzt hat er endgültig den Verstand verloren, wird sich vielleicht mancher von Euch denken. Überstunden verhindern? Die sind doch meist ausgesprochen beliebt bei den Kolleginnen und Kollegen, schließlich gibt es dafür in aller Regel Zuschläge. Außerdem geht’s doch schließlich darum, die Arbeit zu schaffen, das befriedigt die Kunden und sichert die Wettbewerbsposition des Unternehmens, was ja am Ende auch die Sicherheit der Arbeitsplätze erhöht.
Dennoch habe ich in meiner langen Betriebsratslaufbahn an einigen Stellen Mehrarbeit gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat blockiert und hätte es auch an anderen Stellen getan. Warum es aus meiner Sicht also durchaus opportun für Betriebsräte sein kann, Mehrarbeit im Betrieb zu verhindern und was dabei zu bedenken ist, darum geht es in dieser Folge.
Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen
Weiter geht es mit der Reihe „So etwas macht man als Betriebsrat nicht – oder doch?“, und heute geht es um die zweitschönste Zeit im Jahr, nach der Weihnachtszeit. Für manche zumindest: Die Urlaubszeit!
Da haben natürlich alle Beschäftigten Wünsche, etwa durch das geschickte Ausnutzen von Brückentagen, das Legen des Urlaubs in die attraktiven Sommerzeiten oder auch die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr für Familienbesuche den Nutzen zu maximieren.
Der Arbeitgeber hat meist andere Ziele mit Blick auf genau diese Zeiträume: Das Aufrechterhalten von Serviceleveln, Mindestbesetzungen, ein gut laufendes Geschäft und Ähnliches.
Den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen
Ich habe tatsächlich ein selbst erlebtes Beispiel für das gerichtliche Durchsetzen eines Unterlassungsanspruches heute für Euch dabei. Ist irgendetwas um die 10 Jahre her, bei dem Betrieb in Hamburg, dessen Betriebsrat ich vorgesessen habe. Aus heiterem Himmel kam der Arbeitgeber darauf, per Mail allen Beschäftigten zu verkünden, dass fortan aus Gründen des Gesundheitsschutzes im gesamten Betrieb ein absolutes Rauchverbot gelte.

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