Längst nicht in jedem Unternehmen, in denen ein Wirtschaftsausschuss bestehen müsste, ist er auch wirklich vorhanden. Und auch nicht überall dort, wo er existiert, wird er vollprofessionell betrieben. Oft läuft er nebenbei mit, denn die führenden Betriebsräte, meist auch Mitglieder in den Aufsichtsräten, haben den tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Und viele meinen, das reicht dann schon. Warum es sich trotzdem lohnt, den Wirtschaftsausschuss konsequent zu professionalisieren, darüber möchte ich in diesem Blog mit Euch sprechen.
Bevor wir allerdings zur richtigen Handhabung des Wirtschaftsausschusses kommen, steigen wir erst einmal mit den Basics ein. Gemäß § 106 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.


