Marco Nörenberg:
Die Sucht, etwa nach Drogen, Alkohol, dem Smartphone, der Arbeit, Spiel oder andere Süchte,
sind in vielen Betrieben ein Tabuthema. Dabei wird oft übersehen, dass es sich um eine Krankheit handelt und für die Betroffenen nicht selten mit erheblichem sozialen Abstieg, teilweise dem Verlust des Arbeitsplatzes, bis hin zum Tod enden kann und diesem Menschen dringend geholfen werden muss. Manche Arbeitgeber und Betriebsräte stellen sich dem Thema und verhandeln über Betriebsvereinbarungen und schließen diese Betriebsvereinbarungen ab zum Thema Sucht, entweder im Rahmen vom betrieblichen Gesundheitsmanagement oder auch ganz separat.
Wie sich Sucht äußert, wie man als Arbeitgeber, als Kollege, als Betriebsrat damit umgeht, wie es mit den Mitbestimmungsrechten bestellt ist und auch, was in solchen Betriebsvereinbarungen stehen sollte, darüber wollen wir jetzt reden. Das ist sehr wichtig, denn diese Dinge gewinnen eine immer stärkere Brisanz, wie uns auch die Hans-Böckler-Stiftung wissen lässt. Einige Zahlen dazu. Tabak und Alkohol sind nach wie vor laut der HBS die häufigsten Drogen. Die Nikotinabhängigkeit wird in den Altersgruppen der 18-64 Jährigen auf 3,5 bis 4,2 Millionen Abhängige geschätzt. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt bei der Medikamentenabhängigkeit die Zahl der Betroffenen auf 1,4 bis 1,5 Millionen Abhängige. Wir müssen mit 8,5 Millionen Menschen rechnen, deren Alkoholkonsum den Kategorien riskanter Konsum bis Hochkonsum zuzuordnen ist. 8,5 Millionen. Jeder vierte Deutsche hat einmal in seinem Leben verbotene Substanzen zu sich genommen. Hierzu zählen psychoaktive Substanzen wie Cannabis, Amphetamine, Kokain, Pilze, Ecstasy und dazu kommt der Konsum auch leistungssteigender Medikamente durch Gesunde, um dem Arbeitsalltag gewachsen zu sein bei immer mehr Kolleginnen und Kollegen in Deutschland.
Und heute unterhalte ich mich mit einem wirklichen Experten über dieses Thema, Steffen Flügler, betrieblicher Suchtberater. Und das ist ein wichtiges Thema, über das wir uns unterhalten und von daher freue ich mich auch, dass du dir diese Zeit genommen hast. Steffen kann uns etwas über betriebliche Suchthilfe erzählen und auch über die Frage, wie man Prävention betreiben kann, Präventionsprogramme und dergleichen mehr. Aber auch darüber vielleicht, wo Hemmschwellen für Arbeitgeber und Betriebsräte sind, solche Dinge zu regeln. Und damit hallo lieber Steffen, schön, dass du dir die Zeit nimmst.
Steffen Flügler:
Hallo.
Marco Nörenberg:
Ja wunderbar, ich freue mich sehr darüber. Vielleicht magst du uns erstmal ein bisschen was darüber erzählen, wie du eigentlich in diese Situation gekommen bist, betrieblicher Suchtberater zu sein und wie sich so dein Alltag als betrieblicher Suchthelfer in so einer Frage darstellt.
Steffen Flügler:
Meine Arbeit basiert auf meiner eigenen Betroffenheit. Das heißt, ich war selbst fast 20 Jahre alkohol- und drogenabhängig. Als ich quasi in letzter Minute den Ausstieg dann geschafft habe, habe ich erstmal mehrere Jahre als Führungskraft gearbeitet und habe dann später eine psychotherapeutische Ausbildung gemacht, zwei Jahre in einer Suchteinrichtung gearbeitet und parallel dazu mein erstes Buch „Treppe in die Dunkelheit“ das von meiner Suchtgeschichte handelt,
veröffentlicht. In dem Zug habe ich dann sehr viele Vorträge und Lesungen an Schulen gehalten und bin dann zuerst ein bisschen durch Zufall in die Suchtprävention, in die Betriebliche rein gerutscht, indem ich von der Berufsgenossenschaft angesprochen wurde, ob ich nicht mal eine Azubi- Veranstaltung mitgestalten möchte. Ja, und mache das jetzt 14, 15 Jahre schon. Das Betriebliche Suchtpräventionspublikum hat sich geändert. Ich mache jetzt sehr viele Veranstaltungen für Betriebsräte und für Führungskräfte. Themenschwerpunkte sind zuerst mal so Basics zum Thema Sucht, so eine Grundwesen, eine Grundlage, Betriebsvereinbarung ganz viel. Natürlich frühzeitiges Ansprechen, wie spreche ich es überhaupt an, was ist dabei zu beachten? Und ja, das ist so ein Querschnitt jetzt mal meiner Biografie.
Marco Nörenberg:
Wie ist denn das überhaupt mit diesem betrieblichen Umfeld, mit dieser Arbeit? Welche Rolle spielt das im Leben eines Süchtigen, der Job?
Steffen Flügler:
Also der Job spielt schon eine sehr, sehr gewichtige Rolle. Zum einen finanziert er natürlich das Suchtmittel, zum anderen gibt er den Betroffenen das Gefühl, kein wirkliches Problem zu haben. Damit meine ich, wenn man eben einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, wird man von der Gesellschaft auch quasi als vollwertiges Mitglied betrachtet, das keine Probleme hat. Gesund und leistungsfähig. Wenn jemand in Arbeit ist, unterstellt man dem als Letztes ein Suchtproblem, was natürlich für Süchtige ein Alibi ist. Das auch gleich klein zu reden, schön zu reden, ist ja auch ein Kriterium für Sucht. Ist in Deutschland sogar so, dass der Job so eine gewichtige Rolle spielt, dass auch der Arbeitgeber den größten Einfluss auf die süchtigen Personen haben. Also mehr noch wie die Familie, Freunde, Bekannte. Also ich nehme eher eine Scheidung in Kauf. Ich trenne mich von meiner Familie eher, wie ich meinen Job verliere.
Marco Nörenberg:
Ja, das ist tatsächlich natürlich auch bedenklich, wenn man jetzt darüber redet, wie man im betrieblichen Umfeld damit umgeht. Und jetzt haben wir ja gerade jetzt aktuell oder in den vergangenen ein, zwei Jahren hatten wir so eine Situation, wo dieses betriebliche Umfeld vermeintlich erstmal an Bedeutung abgenommen hat durch diese Corona-Krise, wo ja dann viele Beschäftigte auch für sich allein im Homeoffice gearbeitet haben. Tatsächlich habe ich das so in der einen oder anderen Hinsicht festgestellt, da redet man ja auch so ein bisschen drüber, dass in dieser Isolation in den eigenen vier Wänden das Thema gerade Alkoholsucht nochmal vielleicht eine etwas andere Rolle spielen kann durch irgendwelche Vereinsamungseffekte und dergleichen mehr. Hast du einen spezifischen Blick auf das Thema Sucht im Zusammenhang mit Homeoffice,
Telearbeit, also praktisch außerhalb dieses betrieblichen Umfelds? Es geht ja immer noch um die Arbeit.
Steffen Flügler:
Bei der Arbeit im Homeoffice fällt schon mal ein ganz, ganz wichtiger Faktor weg, der sehr unterschätzt wird, und das ist die soziale Kontrolle. Damit meine ich, plötzlich ist keiner mehr da, der eine Alkoholfahne wahrnehmen kann oder andere eben so typische Merkmale. Man muss sich nicht mehr tarnen. Man muss sich nicht mehr verstecken, das Ganze verschleiern, sondern kann das ganz offen zu Hause machen. Das ist natürlich für einen suchtanfälligen Mensch die größte Einladung überhaupt. Also die größte Hürde ist schon mal total weggefallen. Das Verheerende daran ist, wenn ich mal eben mein Suchtmittel, jetzt eben Alkohol in meinen Arbeitsalltag integriert habe, kann ich das nicht auf Knopfdruck einfach wieder abstellen.
Marco Nörenberg:
Und da kommen die Kollegen jetzt ja tatsächlich auch wieder in die Betriebe zurück. Nicht überall gibt es ja solche geschulten Arbeitgeber, Betriebsräte und Kollegen wie die, die du in der Betreuung hast, sondern vielfach ist es ja praktisch das ganz normale Leben. Wie ist es denn da mit diesen Suchtauffälligkeiten? Wie gehen da die Menschen mit um? Was ist dazu eigentlich der Punkt, das ungeschulte Arbeitsumfeld? Wie reagiert das vielleicht im Unterschied auch zu Menschen, die vorher bei dir gewesen sind?
Steffen Flügler:
Es ist so, dass bei ungeschultem Personal ein offensichtliches Suchtproblem, mit offensichtlich meine ich, jeder weiß es, dauert es tatsächlich noch fünf bis sechs Jahre im Durchschnitt, bis das Problem angesprochen wird. Das heißt, konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Ich muss das, glaube ich, auch jetzt nicht extra betonen, dass eben Sucht letztendlich auch in den Tod führen kann. Schwere Krankheit, dass es eine Riesenbelastung ist, auch fürs familiäre Umfeld. Und umso länger ich da natürlich wegschau, das Ganze dann irgendwie auch mit Verantwortung in die Länge ziehe.
Marco Nörenberg:
Darf ich da mal kurz einhaken? Ich finde, das ist ein total interessanter Aspekt. Als Kollege will man ja nicht seinen Kollegen in die Pfanne hauen. Womöglich beim Chef anschwärzen nach dem Motto, der hat eine Alkoholfahne oder so etwas. Aber die Frage, ob man sich dann nicht zum Komplizen einer unter Umständen tödlich verlaufenden Krankheit macht, ist ja auch so ein Thema. Trotzdem haben ja viele ein echtes Problem, so etwas anzusprechen. Also beispielsweise einen Kollegen zu sagen, ich glaube, du hast ein Alkoholproblem, weil man Angst davor hat, zurückgewiesen zu werden oder diesen Dialog überhaupt zu führen. Das ist ja etwas, wo man Hemmungen überwinden muss. Aber wie ist das so, diese Möglichkeit, Kollegen anzusprechen? Wie geht sowas vonstatten? Und kriegt man das so problemlos hin?
Steffen Flügler:
Es ist natürlich eine Überwindung. Es ist erst mal eine Unterstellung. Dann weiß ich auch, dass der Süchtige sich das nicht unbedingt gefallen lässt. Dass er auf eine ganz große Abwehr stattfindet. Ich weiß, der Kollege wird sich auf den Schlips getreten fühlen. Aber das Wichtigste ist, der Süchtige muss mit seiner Sucht konfrontiert werden. Punkt. Natürlich ist es eine Herausforderung in jeder Hinsicht. Es kostet Überwindung. Es ist eben einfacher, wegzuschauen. Und im Ganzen irgendwie dann auf den nächsten Kollegen oder auf den Vorgesetzten, wo man sich dann auch sehr schnell sagt, ich bin ja nicht der Einzige im Betrieb, der das wahrnimmt und gibt quasi die Verantwortung ab.
Marco Nörenberg:
Von daher, glaube ich, ist auch dieses Thema mit diesen betrieblichen Hilfsprogrammen, das ist für Betroffene, glaube ich, auch wirklich ein Punkt. Ich kenne das auch selbst, wie gesagt, war ich Jahrzehnte Betriebsrat. Da kommt es in großen Betrieben immer wieder vor, dass man mit Suchtkranken zu tun hat. Da ist eben tatsächlich auch ein Thema, das anzusprechen, das wirklich auch zu betreiben. Da muss man gegen Hemmungen angehen, weil das etwas ist, was man nicht gerne tut. Und insoweit ist natürlich auch die Frage, warum gibt es so wenig Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema? Liegt das vielleicht auch an dieser Tabuisierung, dass man sich dem nicht so gerne stellt? Oder wie sind deine Erfahrungen damit?
Steffen Flügler:
Ja, Alkohol oder Sucht allgemein ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Da brauchen wir gar nicht um den heißen Brei zu reden. Es hat sich gegenüber psychischen Krankheiten schon viel getan in den letzten Jahren. Es ist eine gewisse Offenheit gegenüber Depressionen entstanden etc. Bei Sucht ist es allerdings immer noch so, dass gerne eben weggeschaut und geschwiegen wird. Alkohol ist eben auch gerade Alkohol ein fester Bestandteil in unserer Gesellschaft, gehört dazu. Eigentlich trinkt auch jeder mehr oder weniger. Wir erleben das auch von Kindesbeinen an. Dieser Konsum eben, diese positiven Aspekte von dem Konsum, die ja durchaus da ist, sonst würden es nicht so viele Leute machen, indem ich sehe beim Heranwachsen auf Familienfeiern, wie der Alkohol die Stimmung hebt. Die Leute sind geselliger, lustiger. Im Gegensatz dazu lerne ich allerdings so gut wie nichts über die Folgen. Es hat sich schon an Schulen mehr getan, durchaus. Aber im Gegensatz dazu, was ich wirklich sehe, ist es ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn dann natürlich in meinem näheren Umfeld, ob das betrieblich oder familiär ist, das spielt jetzt keine Rolle, wenn dann Zuchtprobleme auftauchen, bin ich natürlich erstmal total hilflos, total unsicher. Das führt zu dieser ganz falschen Reaktion, wo ich die Zucht eigentlich mehr unterstütze.
Marco Nörenberg:
Also ich kann mich erinnern, wir hatten tatsächlich auch mal in dem betrieblichen Umfeld, aus dem ich komme, haben wir uns auch mit dem Thema Alkoholsucht mal relativ intensiv befasst und auch da entsprechende Vereinbarungen darüber abgeschlossen. Aber tatsächlich war das Thema Sucht in diesem Zusammenhang eigentlich immer ein Thema Alkohol. Und eigentlich auch dann immer erst ein Thema, Auffälligkeiten, arbeitsvertragliche Folgen, Eskalationsschritte und dergleichen mehr. Aber weniger das Thema Suchtprävention und auch andere Süchte, die da eine Rolle spielen. Wie siehst du denn die Entwicklung, was also beispielsweise solche Betriebsvereinbarungen angeht?
Steffen Flügler:
Es ist nicht nur das Problem Alkohol. Zum Beispiel Medikamentenabhängigkeit hat genauso eine hohe Zahl mittlerweile. Eben wie der Alkohol, da ist so gut wie keiner drauf geschult. Es ist auch sehr, sehr schwierig, diese Medikamente sind oft durch den Arbeitsplatz auch ausgelöst. Diese Sucht, zum Beispiel der Stress, wird ja nie weniger, es wird ja immer mehr. Da ist es schon wichtig, dass da auch eben Mitarbeiter drauf geschult werden.
Marco Nörenberg:
Wie ist denn deine Expertise? Welche Maßnahmen sind so im Sinne von Prävention besonders sinnvoll?
Steffen Flügler:
Eigentlich sollte jeder Mitarbeitende eine Schulung erhalten. Zum einen schon, weil die, die die Sucht erkennen, sind in der Regel auch die nächsten Mitarbeiter. Mein nächster Gegenüber, das ist ganz klar, der bekommt das erst mit. Da wird schon falsch reagiert. Da ist es schon wichtig, dass man das anspricht oder weitergibt und sich bewusst ist, das ist jetzt kein Verrat am Kollegen, sondern das ist die einzige Hilfe, die ich leisten kann. Es ist auch sehr wichtig, Führungskräfte und Schulungen zu haben, die so Gespräche auch führen. Es ist sehr schwer, so ein Gespräch zu führen. Ich selbst habe, wie gesagt, wie anfangs erwähnt, viele Jahre als Führungskraft gearbeitet. Ich weiß, dass jedes disziplinarische Gespräch auch eine Herausforderung ist. Gerade in so einem sehr unangenehmen Bereich. Allerdings ist es bei vertraglichen Pflichtverletzungen, wie sagen wir mal häufige Unpünktlichkeit, so, dass ich was Konkretes in der Hand habe, nämlich zum Beispiel Stechzeiten, wo ich mein Gegenüber auch mit konfrontieren kann. Dem Gespräch ist damit schon
von vornherein eine klare Linie gegeben. Bei Sucht allerdings ist das Gespräch total abstrakt, besteht im Prinzip auch nur aus Vermutungen. Das ist eine Führungskraft, kein Therapeut, der kann keine Sucht diagnostizieren. Selbst wenn es noch so eindeutig ist, basiert das Ganze auf Vermutungen. Was schon mal sehr schwierig ist, wie gehe ich das Ganze an? Der Betroffene streitet es wahrscheinlich ab. Der streitet es sehr wahrscheinlich ab, es kommen Reaktionen. Zudem dringe ich mit dem Ansprechen eben auch tief in die Privatsphäre meines Gegenübers und verlasse somit zwangsläufig den betrieblichen Kontext, was noch mal eine riesengroße Herausforderung ist. Darauf sollte eben eine Führungskraft geschult sein. Das ist ganz wichtig, sonst geht so ein Gespräch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit daneben.
Marco Nörenberg:
Ja, und das ist auch schon ein Thema, jetzt kommen wir so ein bisschen näher an dieses Thema arbeitsrechtliche Implikationen ran. Das finde ich ist ja, gerade wenn man Betriebsveränderungen anspricht, ist das ein wichtiges Thema, was man auch irgendwie als Betriebsrat, kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen, gar nicht so gerne anspricht. Wenn man jetzt erst mal unterstellt, dass so eine Suchtkrankheit, nehmen wir jetzt mal beispielsweise wieder Alkoholsucht, so ein bestimmtes Stadium schon erreicht hat, dann ist es ja oftmals so, dass für viele Betroffene, wenn überhaupt, noch eine Therapie hilft, also eine Entzugstherapie. So wie das unser Suchtberater seinerzeit uns gesagt hatte, hängt es dann auch oft zusammen mit Rückfällen oder mit anderen Situationen, wo der Betroffene vielleicht sich weigert, in so eine Therapie zu gehen. Das heißt, die Betriebsvereinbarungen, die man zu seinem Thema abschließt, die haben alle auch irgendwie dieses Thema in sich, ja was denn, wenn der Betroffene sich nicht helfen lässt, die Hilfe erfolglos ist,
dann führt das ja auch in einer langen Kette, führt das ja auch zu so einem Verlust des Arbeitsplatzes.
Das ist ja auch über Betriebsvereinbarungen dann praktisch geregelt und für Betriebsräte ein schweres Thema, in der Kündigung eines Betroffenen, eines kranken Betroffenen, auch noch in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Wie siehst du diese arbeitsrechtlichen Implikationen bei dem Thema?
Steffen Flügler:
Es müssen auch Konsequenzen folgen auf das Verhalten. Es ist, wie du eben gesagt hast, auch eine lange Kette. Also da wird ja nicht direkt eine Kündigung ausgesprochen, sondern es gibt erst ein vertrauliches Gespräch, was dann immer weiter geht, dann wird eine Abmahnung angedroht, dann gibt es eine Abmahnung. Also das ist eine lange Kette, wo ein Süchtiger auch wirklich Zeit hat, Hilfe anzunehmen. Im Endeffekt liegt es am Süchtigen selbst. Man kann das nur unterstützen, man kann nur gut auf ihn einreden, aber man muss am Ende die Konsequenz tragen. Es nutzt nichts, wenn sich jemand dann aus gutem Herzen weiter beschäftigt und der säuft sich zu Tode.
Marco Nörenberg:
Auf den Aspekt würde ich gerne nochmal vertiefend eingehen, weil das finde ich ein ganz wichtiger Punkt ist. So sagte uns seinerzeit der Kollege, dass man irgendwie auch einen bestimmten Tiefpunkt erst erreichen muss, um tatsächlich auch den Antrieb zu entwickeln, eine Sucht zu überwinden. Also eine Therapie auch nicht nur anzutreten und auch danach durchzuhalten. Manchmal gehört auch da noch ein Rückfall dazu. Dieses Thema, dass man geschützt wird durch Kollegen, durch das Einkommen, durch die gesellschaftliche Anerkennung, die mit so einem Job einhergeht, das spielt auch eine große Rolle. Das heißt, irgendwie ist das schon so ein Thema, wenn die Sucht ein bestimmtes Stadium hat, dass diese Bedrohung des Arbeitsplatzes, vielleicht sogar der Verlust des
Arbeitsplatzes, dann auch eine Rolle spielen muss, um Betroffene auch, wie soll ich sagen, dahin zu bringen, sich dem offensiver zu stellen.
Steffen Flügler:
Es ist ja oft so eine Kette, wo sich Süchtige befinden. Das fängt schon zu Hause an und geht in den Betrieb rein, wo dann, wenn es jetzt um Mann handelt, dann die Frau krank meldet. Das ist ja auch so ein Schutz. Im Betrieb geht es dann weiter. Dann verlässt der Kollege ständig seinen Arbeitsplatz. Jeder weiß, er ist im Auto, muss nachtanken, aber keiner spricht es an. Solange ich das Spiel mitmache, läuft die Sucht von dem weiter, unbehindert. Und jeder, der eben was dazu beiträgt, ist ein Teil davon. Das Wichtigste ist die Konfrontation. Aber das kann auch die Chance sein, wenn dann der Arbeitsplatz, wo ich es ja anfangs erwähnt habe, in Deutschland hat der Arbeitgeber den größten Einfluss. Es ist oft so, das habe ich gemerkt, wie ich in einem Therapiezentrum gearbeitet habe. Viele haben einen Führerscheinverlust, fängt es meistens an. Scheidung, also die Familie ist weg. Es gab kein Einsehen. Aber wie es dann tatsächlich um Arbeitsplatz ging, haben die Leute sich auf eine Therapie angemeldet oder sind zumindest mal zu einer Suchtberatungsstelle. Wenn man diesen einen Schritt mal gemacht hat, ist ganz, ganz viel schon passiert. Da hat man den größten Schritt gemacht, sage ich mal. Das geht leider nur mit Druck.
Marco Nörenberg:
Ich habe diese Erfahrung tatsächlich auch persönlich gemacht. Ich habe auch festgestellt, dass dieser Druck etwas anderes ist als wohlwollende Gespräche. Ich finde es auch als Betriebsrat extrem schwierig. Weil man ja auf der einen Seite weiß, da ist ein Kranker vor einem, der vielleicht auch ein wirklich sehr, sehr ernstes Thema hat. Auf der anderen Seite, man will sich auch nicht zum Komplizen machen, um vielleicht sogar noch etwas dafür zu tun, dass man sich am Ende zu Tode säuft. Dennoch geht es ja auch um diese Frage des Arbeitsplatzes. Das ist von daher ein wichtiges Thema. Auch wie man als Betriebsrat mit solchen Fällen umgeht.
Steffen Flügler:
Es ist schwierig. Das ist ja auch ein sehr sozialer Zug. Es ist ja sehr viel soziale Kompetenz, wenn ich den Kranken versuche zu helfen. Und eben nicht sage, so jetzt gucke ich, dass der auch rausfliegt. Dann hat er gar nichts mehr. Das ist so ein bisschen das Denken.
Marco Nörenberg:
Das ist so total atypisch. Wenn man sich als Betriebsrat normalerweise mit Kranken unterhält, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, da versucht man eine Wagenburg um die herum zu bauen. Hier muss man eben völlig anders an dieses Thema rangehen. Was ja im Grunde bedeutet, nicht nur Betroffene und Führungskräfte müssen geschult werden, sondern Betriebsräte ja eigentlich auch. Wie man mit solchen Fragen dann umgeht. Ich denke einfach, dieses Thema Süchte insgesamt ist ja auch ein harter betriebswirtschaftlicher Faktor. Denke ich mir zumindest. Es sind krankheitsbedingte Ausfallzeiten, die dann eine Rolle spielen können. Vielleicht auch Minderleistungen am Arbeitsplatz. Bis hin vielleicht zum Thema Arbeitsunfälle. Und weil es besonders blöd läuft, ist man da nicht nur selbst von betroffen, sondern vielleicht auch Kollegen, die da gar nicht in ihrem Umfeld sind. Was sind so deine Empfehlungen? Was sollte dann in Betriebsvereinbarungen eigentlich geregelt werden? Die Mitbestimmungsrechte sind ja sehr, sehr weitreichend. Das geht von der Mitbestimmung bei der Benennung von irgendwelchen Suchtberatern im Betrieb, von Verfahrensfragen bis hin zu Betriebsvereinbarungen. Also Betriebsräte haben hier sehr, sehr viel Mitbestimmungsrechte. Das will man natürlich auch gut
einsetzen, damit möglichst gute Vereinbarungen dabei rauskommen. Was sollte da so drinstehen deiner Meinung nach?
Steffen Flügler:
Ich will nochmal gerade auf diese Arbeitsunfälle zurück kommen. Ich arbeite jetzt schon seit 14 Jahren unter anderem auch für die Berufsgenossenschaft. Man unterhält sich darüber. Und es ist auch tatsächlich so, dass 20 Prozent, also jeder fünfte Arbeitsunfall, auf Suchtmittelkonsum zurückzuführen ist. Die Dunkelziffer liegt da meistens noch höher. Und es geht nicht um die Gesundheit von einer Person, sondern von dem ganzen Betrieb. Das ist ganz wichtig. In Betriebsvereinbarungen, finde ich, gehört erstmal rein, was der Sinn dieser Betriebsvereinbarung auch ist. Zu erläutern, wer davon profitiert. Dass man das auch sieht, was da bewegt werden kann, für was das Ganze gut ist. Eben auch eindeutige Regelungen im Umgang mit Suchtmittelkonsum. Jeder Betriebsangehörige soll wissen, dass der Konsum im Betrieb eben verboten ist. Da sind es eigentlich so diese kurzen prägnanten Sätze. Man muss das gar nicht groß ausführen. Zum Beispiel so ein Satz, den ich gern lese immer ist, der Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln im Betrieb ist verboten. Punkt. Ich vergleiche es immer mit einer Verkehrsampel. Jeder weiß, für was es dient. Jeder kennt den Sinn. Es regelt den Verkehr, minimiert das Unfallrisiko dadurch. Aber eine Verkehrsampel wird erst wirksam, tatsächlich, wenn es ein eindeutiges Verbot gibt. Jetzt zum Beispiel beim Auto fahren. So ist es eben auch im Betrieb. Wenn es diese eindeutigen Regeln nicht gibt, beachtet es eben auch nicht jeder.
Marco Nörenberg:
Aber ich vermute mal, da wird es schon vielfach daran scheitern, oder? Weil ich sage mal, viele Arbeitgeber, beispielsweise wenn da eine Betriebsfeier ist oder ein Jubiläum oder man hat irgendwie einen Workshop oder abends trifft man sich noch an der Bar, da ist doch das eigentlich, wie soll ich sagen, wahrscheinlich integraler Bestandteil des Wirkens.
Steffen Flügler:
Es sollen nicht jetzt 0,0 Promille sein, diese Weihnachtsfeiern und so. Das hebt ja auch die Stimmung. Es hat ja auch was Gutes. Es kann ja auch verbünden, sowas, und ein Team noch enger zusammenschweißen, durchaus. Sonst würde nicht jeder Alkohol trinken, wenn es keinen Sinn hätte. Das kann man aber eben regeln. Sowas ist ja auch in Betriebsvereinbarungen geregelt, bei Betriebsfesten und auch bei Jubiläumsfeiern vom Betrieb, bei Weihnachtsfesten.
Marco Nörenberg:
Das ist aber auch ein Punkt, der fällt mir gerade in den Zusammenhang ein, wenn man jetzt Süchtige dazwischen hat und zehn Stoßen an, dann stößt man ja wahrscheinlich als Zehnter, als Süchtiger dann eben auch mit an. Das ist ja auch eine schwierige Situation dann für die Betroffenen, oder?
Steffen Flügler:
Ich kenne das ja selbst. Ich trinke überhaupt keinen Alkohol. Also ich kann keinen Alkohol mehr trinken und ich merke das auch in der Gesellschaft. Man fühlt sich da schon ein bisschen ausgeschlossen heute noch. Also ich würde gerne noch mit anstoßen, nicht wegen der Wirkung, sondern einfach so wegen dem gesellschaftlichen Faktor. Aber sowas lernt man eben auch in der Therapie, eben damit umzugehen, weil ich kann auch nicht sagen, ich kann jetzt als Süchtiger nicht mehr im Supermarkt gehen, weil da laufe ich auch an Alkoholregalen vorbei, Werbung und, und, und.
Marco Nörenberg:
Wie ist denn eigentlich das Thema Alkohol und andere Süchte? Kann man das so über einen Kamm scheren, auch in solchen Vereinbarungen, oder muss man da differenzieren?
Steffen Flügler:
Sucht ist Sucht. Hat alles immer dieselben Auswirkungen. Vielleicht jetzt bei einer Spielzucht wäre ich nicht körperlich abhängig davon oder so. Die Sucht äußert sich natürlich unterschiedlich aber der Mechanismus, der Suchtmechanismus, ist immer der gleiche.
Marco Nörenberg:
Das heißt, ich kann das auch praktisch, indem ich da übergreifend herangehe, kann ich auch Betriebsvereinbarungen dann verfassen, die dann auch dafür beispielsweise genauso für ein Spiel oder Medikamenten sind?
Steffen Flügler:
Genau.
Marco Nörenberg:
Wenn ich das jetzt so richtig zusammenfasse, dann können Betriebsvereinbarungen und das ganze Suchtpräventionsthema, der Umgang mit Sucht, können auch Leben retten.
Steffen Flügler:
Definitiv, definitiv, weil dann wird was auch gemacht. Da bin ich auch angehalten und löse mit so einer BV auch sehr viele eben Probleme und Hemmungen. Dieses Ansprechen, ich weiß ja, das es gut ist, gerade wenn ich geschult werde. Habe ich ja gesagt, ich weiß ja, das es gut ist. Es gibt eindeutige Regelungen, was ganz, ganz wichtig ist. Vor allen Dingen nehme ich gerade auch mit so einem Stufenplan ganz viel Angst, ganz viel Unsicherheit, weil ich einfach einen roten Faden habe, der mich durch dieses ganze Prozedere führt. Es ist nicht einfach. Also das wäre gelogen, wenn ich sage, ja, dann ist alles gut. Es ist immer noch schwer, aber ich habe Hilfsmittel dazu. Ich habe plötzlich Werkzeuge, die vorher nicht gegeben waren.
Marco Nörenberg:
Ja, für Betriebsräte ein unglaublich wichtiges Thema. Von daher würde ich euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wirklich ermuntern wollen, sich diesem Thema zu widmen. Nicht nur, weil es für viele Betroffene wirklich eine lebenswichtige Angelegenheit ist, sich um das Thema zu kümmern, sondern weil man eben auch in verschiedener Hinsicht, Steffen hat es angesprochen, mit Berufsunfällen oder Arbeitsunfällen oder in vielen anderer Hinsicht auch wirklich ein Thema hat für den Betrieb. Das ist schwer, weil es auch ein Thema ist, was zum einen eine Tabuzone ist und zum anderen will man solche Betriebsveränderungen auch richtig handhaben. Aber dabei helfen eben solche Menschen wie Steffen als betrieblicher Suchtberater oder auch solche Menschen wie ich als Betriebsratsberater dabei. Ich kann euch wirklich nur raten, das Thema auch voranzugehen mit eurem Arbeitgeber gemeinsam.
Steffen Flügler:
Auf jeden Fall.
Marco Nörenberg:
Steffen, bei dir darf ich mich heute herzlich bedanken dafür, dass du dir Zeit genommen hast. Wichtiges Thema. Wir bleiben da gemeinsam dran.
Steffen Flügler:
Gerne.
Marco Nörenberg:
Alles klar. Dankeschön. Tschüss.
#Betriebsrat #Sucht #360GradBR #Steffenfluegler #Betriebsvereinbarung



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