Betriebsräte sind vom Gesetzgeber mit einer ganzen Reihe von Rechten ausgestattet worden. Sie werden von der Belegschaft gewählt, um sie zu vertreten. Das wäre ohne solche Rechte bloße Bittstellerei und vollkommen vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Betriebsrat wird man, weil man sich für andere einsetzen, was für sie erreichen will.
Kaum gewählt, fangen dann die Mühen der Ebene an. Welche Rechte habe ich, wie kann ich sie durchsetzen? Die, die es bisher gemacht haben, machen das schon, ich guck erst mal, wie der Hase läuft. Und wenn da wenig kommt? Was soll denn ich groß als normales Mitglied oder Ersatzmitglied tun, wenn selbst die alten Hasen nur gelegentlich als Betriebsrat in Erscheinung treten?
Irgendwann merkst Du vielleicht, dass es anders läuft, als Du es Dir vorgestellt hast. Aber wie aus dem Trott rauskommen, wie initiativ werden, wie den Betriebsrat wirklich zu einem Betriebspartner für den Arbeitgeber auf Augenhöhe machen und für die Kolleginnen und Kollegen zu einer echten Unterstützung für bessere Arbeitsbedingungen?
Welche Folgen kann eine allzu passive Ausgestaltung der Mitbestimmung durch Betriebsräte haben und warum ist es wichtig, seine Rechte als Betriebsrat möglichst vollumfänglich zu kennen? Darauf gehen wir jetzt mal etwas näher ein.
Und damit ein herzliches Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen zur neuen Blog Folge von 360 Grad Betriebsrat! Wahrscheinlich geht’s Euch so wie mir: Wenn Ihr Euch im Freundes- und Bekanntenkreis umhört, wie in deren Betrieben so der Betriebsrat wahrgenommen wird, bekommt Ihr oft zu hören, dass der gar nicht so aktiv, nicht durchsetzungsstark oder auch schlicht gar nicht vorhanden ist. Ich kenne sogar einige Geschäftsführer von kleineren und mittleren Unternehmen, in deren Betrieben es keinen Betriebsrat gibt und die auch für sich der Meinung sind, sie bräuchten keinen, weil sie sich schon gut um ihre Leute kümmern und der zusätzliche Aufwand eher den Betrieb stören würde als wirklich in irgendeiner Weise hilfreich zu sein.
Natürlich gibt es auch viele Betriebe mit guten, aktiven und professionell agierenden Betriebsräten, die vielleicht sogar eine starke Gewerkschaft im Rücken haben. Dort herrschen nicht selten wesentlich bessere Arbeitsbedingungen.
Denn das Gesetz, das nicht umsonst Betriebsverfassungsgesetz heißt, also das zentrale Rechtswerk der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten darstellt, stellt für diese auch dann ein upgrade dar, wenn es der Arbeitgeber gut mit ihnen meint, was ja in aller Regel der Fall ist.
Denn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist vom Grunde her keines auf Augenhöhe. Das ganze Arbeitsrecht, vielfach historisch erstritten von Menschen, die unter wesentlich schlechteren Bedingungen litten, weil es eben keine solchen Gesetze gab, ist darauf angelegt, die gestörte Parität in der Arbeitsvertragsbeziehung wieder herzustellen. Gäbe es etwa kein Kündigungsschutzrecht, könnten Beschäftigte bei Leistungsminderung oder Krankheit oder auch nur einem selbstbewussteren Auftreten einfach rausgeschmissen werden, um nur mal ein besonders naheliegendes Beispiel zu nennen. Auch besonders unmittelbar einleuchtend sind die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz, die Leben und Gesundheit der Beschäftigten auch dann schützen, wenn die damit einhergehenden Maßnahmen für den Arbeitgeber kostenintensiv und damit wirtschaftlich unwillkommen sind.
Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber persönlich und wirtschaftlich abhängig. Ohne das Betriebsverfassungsgesetz und damit die Errichtung von Betriebsräten wäre der Arbeitgeber vielfach allein befugt und in der Lage, über die Arbeitsbedingungen zu bestimmen und soziale Macht auszuüben. Das Gesetz begrenzt also von seinem Sinn her die Alleinentscheidungsbefugnis des Arbeitgebers. Das ist ein wichtiger Aspekt, der viel zu oft von Arbeitnehmern und ihren Vertretungen übersehen und von Arbeitgebern ignoriert wird: Das ganze Gesetz ist darauf angelegt, dass in wesentlichen Fragen des Arbeitslebens der Arbeitgeber nicht allein entscheiden kann.
Aber genau das ragt in die Komfortzone des Arbeitgebers hinein, und wenn es einem der Arbeitgeber nicht atmosphärisch besonders einfach macht, dann stört man als Betriebsrat gewissermaßen den Arbeitgeber, man schränkt ihn, den Entscheider und Unternehmer, in seinen Freiheiten ein. Das ist manchem unangenehm, das kann man menschlich verstehen. Wenn man den Arbeitgeber also machen lässt, dann kann man so ein gutes bis sehr gutes Verhältnis aufbauen, und ab und zu bekommt man sicher auch ein gutes Ergebnis, wenn man mal ein Anliegen hat.
Beziehungstheoretisch aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eindeutig: Wer seine Möglichkeiten in der Gestaltung des Miteinanders nicht konsequent nutzt, sinkt – von Ausnahmen abgesehen - in Achtung und Wertschätzung des Gegenübers und wird teils weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben. Ich brenne dafür, dass Betriebsräte ihre Rechte kennen, ihre Chancen, Potentiale und die Talente aller im Team nutzen und dem Arbeitgeber so professionell aufgestellt wie irgend möglich gegenübertreten. Das führt zu gegenseitigem Respekt, professionellem Miteinander und guten Ergebnissen für die Belegschaft!
Unser Rechtsstaat ist darauf ausgelegt, dass Herrschafts- oder Leitungsbefugnisse nicht ausschließlich von einer Führungsperson oder einem Führungsorgan ausgeübt werden, es herrscht Gewaltenteilung. Insoweit zahlt das Betriebsverfassungsgesetz auch auf die demokratische Grundordnung in Deutschland und den sozialen Frieden ein. Wer hierzulande ein Unternehmen betreibt, tut dies unter Nutzung aller infrastrukturellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Vorteile, und er hat natürlich im Gegenzug alle rechtlichen Beschränkungen zu akzeptieren, die mit dieser Rechtsordnung einhergehen. Und dazu gehört eben auch die Mitbestimmung.
Auch hier der Begriff: Mitbestimmung. Nicht einer allein bestimmt, sondern das wird geteilt. Natürlich und selbstverständlich ist es für jeden Arbeitgeber besser und bequemer, wenn er allein entscheiden kann, das geht uns ja privat genauso. Aber, auch das ist entscheidungstheoretisch ohne weiteres ableitbar, die daraus resultierenden Entscheidungen berücksichtigen dann, von Ausnahmen abgesehen, die eigene Interessenlage stets überproportional im Sinne einer Nutzenmaximierung. Und während der Arbeitgeber in erster Linie an Wachstum und Gewinn interessiert ist, haben Beschäftigte eher Interessen an guten Arbeitsbedingungen und einer soliden wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Schnittmenge ist groß, aber eben beileibe nicht vollständig.
Um sich das aus all diesem grundsätzlich Dargestellten abzuleitenden Miteinander zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu vergegenwärtigen, empfehle ich eine etwas andere Lesart des § 87 Betriebsverfassungsgesetz. Dort sind die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten geregelt. Zumindest in den Fällen, in denen eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Da werden dann in diesem Paragraphen viele Sachverhalte aufgezählt, und am Ende heißt es: Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle, deren Spruch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.
Der erste Punkt etwa ist die Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Zweck dieses Mitbestimmungsrechtes ist die gleichberechtigte Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der betrieblichen Ordnung. Das bedeutet im Umkehrschluss: Alles, was nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag diesbezüglich geregelt ist, kann der Arbeitgeber nicht allein anordnen. Er muss die Zustimmung des Betriebsrats haben. Bekommt er sie nicht, kann er nur nach Anrufung der Einigungsstelle agieren. Und davon sind wichtige Fragen berührt. Etwa Vorschriften über das Betreten und Verlassen des Betriebs, der Kontrolle von Anwesenheiten, Kleiderordnungen, die Nutzung von Telefon und Internet für private Zwecke, Rauch- und Alkoholverbote, der Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr.
Absatz 2 regelt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung auf die Wochentage. Auch das kann der Arbeitgeber nicht allein festlegen. Und so geht es weiter bspw. mit Überstunden, Urlaubsgrundsätzen und -plänen, der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Ausgestaltung von Sozialleistungen bis hin zur Ausgestaltung mobiler Arbeit.
Gerade letztere Vorschrift wird in vielen Betrieben und Unternehmen derzeit ausgesprochen stiefmütterlich behandelt. Während der Coronapandemie mussten vielfach schnell Lösungen her, und da wurde provisorisch viel erstmal einfach gemacht. Nun aber wollen viele Unternehmen und Beschäftigte dauerhaft zumindest gelegentliche Arbeit von zuhause aus, und da hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Wenn es also um die Fragen geht, wer im Homeoffice arbeiten darf, unter welchen Voraussetzungen dieses Recht entzogen werden kann, wie die Ausstattung des Homeofficearbeitsplatzes aussieht, wenn es um Qualifikationsanforderungen, die Kontrolle der im Homeoffice erbrachten Arbeitsleistungen geht oder auch Erreichbarkeiten und den Umgang mit Arbeitsmitteln des Arbeitgebers im Homeoffice, dann ist der Betriebsrat gut beraten, gegenüber dem Arbeitgeber initiativ zu werden und Regelungen einzufordern. Ich weiß von einer Vielzahl von Betrieben, wo diese Dinge an der Mitbestimmung vorbei geregelt sind und nicht im Sinne der Beschäftigte.
Ganz Ähnliches ist zur Handhabung der Wirtschaftsausschüsse in vielen Unternehmen zu sagen. In den §§ ab 106 Betriebsverfassungsgesetz ist festgelegt, dass ein Wirtschaftsausschuss ab einer bestimmten Größe zwingend zu bilden ist und der Unternehmer dort umfassende Unterrichtungspflichten hinsichtlich wirtschaftlicher Angelegenheiten und insbesondere ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsplätze hat. In der Mehrzahl der Unternehmen findet diese Unterrichtung nicht gesetzeskonform statt. Und so bleibt manch Betriebsrat schlicht ahnungslos, was Gefahren für die Sicherheit von Arbeitsplätzen angeht, obwohl er nicht ahnungslos sein müsste oder auch dürfte.
Aber warum ist das so, dass Betriebsräte ihre gesetzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nicht ausschöpfen? Ich habe diese Frage kürzlich auf LinkedIn mal in mein Netzwerk hineingerufen und einige sehr interessante Antworten bekommen. Vielen Dank an dieser Stelle für die ein oder andere sehr persönliche und offene Rückmeldung, selbstverständlich behandele ich das anonym hier, wie versprochen.
Einige Stimmen haben mir gegenüber sehr ehrlich eingeräumt, dass für sie die Tätigkeit als Betriebsrat mehr oder weniger nebenbei läuft und sie dafür kaum Entlastung am Arbeitsplatz erhalten. Man macht dann das Nötigste, hat vielleicht noch ein bis zwei Themen, die man von sich aus verfolgt und lässt im übrigen den Arbeitgeber gewähren.
Zwei Rückmeldungen lassen sich so zusammenfassen, dass insgesamt das Verhältnis zum Arbeitgeber gut bis ausgezeichnet ist. Wenn man als Betriebsrat ein Anliegen hat, brauche man das Gesetz nicht, der Arbeitgeber bemüht sich, dem zu entsprechen. Wenn man jetzt ständig mit dem Gesetz käme, würde die Zusammenarbeit sich völlig verändern, woran im Prinzip beide Seiten kein Interesse hätten.
Wiederum andere Schilderungen erzählten mir, dass im Betriebsrat sowieso gar nicht alle beteiligt würden, weil dieser eher hierarchisch organisiert sei und im Grunde der Vorsitzende alles macht. Betriebsratssitzungen gebe es so gut wie gar nicht, nur, wenn man die Stimmen der Mitglieder bei einer Abstimmung bräuchte. Eine Kollegin schilderte mir sogar, dass Ersatzmitglieder überhaupt nicht beteiligt würden. Wenn in dem fünfköpfigen Betriebsrat drei Kollegen verhindert seien, würde die Sitzung, Achtung (!): eben nur zu zweit stattfinden.
Ich bin sicher, es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Gründe, aber so lässt sich das, was mich erreicht hat, aus meiner Sicht ganz gut zusammenfassen. Und im Grunde genommen ist auch das unter einer Überschrift darstellbar: Es liegt am Betriebsrat selbst, ob er seine Rechte nutzt oder nicht. Wenn Betriebsräte ihre Rechte nicht kennen, ihre verschiedenen Talente und Ressourcen aller Mitglieder und Ersatzmitglieder nicht nutzen, wenn sie ständig darum kämpfen müssen, überhaupt als Betriebsrat wahrgenommen zu werden und diese Arbeit machen zu können, dann entstehen diese eklatanten Lücken zwischen gesetzlichen Rechten und der Praxis in vielen Betrieben.
Aber dagegen kann man etwas tun, eine ganze Menge sogar. Ich kann jedem von Euch nur herzlich anbieten, Kontakt zu mir aufzunehmen, und wir knobeln einen Plan gemeinsam aus, wie Ihr Euch Schritt für Schritt und ohne vermeintlichen großen Schaden im Betrieb oder beim Betriebsklima anzurichten, in die richtige Richtung entwickelt, nämlich die Arbeitsbedingungen zum Vorteil der Kolleginnen und Kollegen bei Euch im Betrieb zu verändern. Denn letztlich, da beißt die Maus den Faden nicht ab: Genau dafür wurdet Ihr gewählt!
Vielleicht habt Ihr schon einmal von den so genannten „shifting baselines“ gehört. Da geht es, ganz verkürzt gesagt, um das allmähliche Verschieben einer Sache in eine ganz neue Dimension in tausend kleinen und für sich genommen kaum bemerkenswerten Schritten.
Was viele Betriebsräte wahrnehmen, ist eine über die Jahre – im Gewand von arbeitgeberseitiger Fürsorge und besten Miteinanders – nach unten verschobene Basislinie. Man hat sich daran gewöhnt und sich damit arrangiert, seine Mitbestimmungsrechte nicht auszuschöpfen. Vier Betriebsversammlungen im Jahr, 12 Wirtschaftsausschuss-Sitzungen, Seminare, das Anrufen einer Einigungsstelle, eine interne strukturierte und partizipative Aufstellung? Gott bewahre.
Elefanten, so sagte mir unlängst ein Kollege, werden auch nicht in einem Stück gegessen, sondern portioniert. Ist natürlich nur eine Metapher. Aber auch Ihr könnt Eure Baselines anheben, indem Ihr etwa eine Betriebsversammlung mehr im Jahr macht, ein Seminar mehr besucht, einen Teamentwicklungsworkshop macht, ein Thema hartnäckig verfolgt, strategisch von vornherein sauber aufgeplant, einmal ein Thema, das Euch nicht gefällt, auch entschieden gegenüber dem Arbeitgeber ablehnt, eine Sitzung mehr durchgeführt, auch wenns dem Chef am Arbeitsplatz nicht gefällt, dass Ihr wieder „nur Kaffee trinken geht“, tatsächlich aber in einer Betriebsratssitzung wertvolle Beratungszeit nutzt, um Sachen auch mal durchzudiskutieren. Verschiebt Eure Baseline in Trippel- oder gern auch etwas größeren Schritten nach oben, gewöhnt den Arbeitgeber und die Belegschaft daran, dass Ihr als Betriebsrat ein Faktor im betrieblichen Geschehen seid.
Nochmal ganz deutlich: Es ist das Gesetz, dass der Arbeitgeber all diese Dinge nicht alleine festlegen darf. Der Betriebsrat kann auf diese Mitbestimmungsrechte auch nicht verzichten, es ist seine gesetzliche Aufgabe, sie wahrzunehmen. Natürlich kann er seine Rechte ungenutzt lassen, das aber ist dann ein Verlust der Parität und in den allermeisten Fällen nicht zum Wohl der Beschäftigten.
Wenn der Arbeitgeber aber vollkommen folgenlos die Rechte des Wirtschaftsausschusses und der Betriebsräte ignoriert, dann ist es, von Ausnahmen abgesehen, die Folge, dass sich auf Sicht die Arbeitsbedingungen schlechter entwickeln, als dies bei sachgerechter Ausübung der Rechte der Fall gewesen wäre.
Die Betriebsräte sind in diesen Fragen nicht Bittsteller, sondern Partner auf Augenhöhe im Sinne und im Auftrag der Beschäftigten, legitimiert durch das Gesetz. Ich weiß wohl, dass sich vielfach die betriebliche Situation anders darstellt. Der Arbeitgeber agiert, und wenn der Betriebsrat nicht permanent auf seine Rechte hinweist, werden Fakten geschaffen. Hier kann es manchmal so sein, dass man für die Einhaltung seiner Rechte als Betriebsrat auch Konflikte mit dem Arbeitgeber eingehen muss.
Das ist sicher besonders schwer, aber in solchen Fällen nötig, um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Betriebsräte sind in der Ausübung ihres Amtes besonders geschützt, sei es hinsichtlich der Bedrohung ihres Arbeitsplatzes, ihres Entgelts oder auch des unmittelbaren Wirkens als Betriebsrat. Dieser Schutz soll ihnen den Rücken freihalten, um den Beschäftigten mit ihrem Wirken zu dienen, ohne mit Repressalien rechnen zu müssen. Die betriebliche Sozialpartnerschaft ist ein extrem hohes Gut, die jeden Tag durch aktive Betriebsräte verteidigt werden muss.
Wenn es bei der Durchsetzung von Rechten des Betriebsrats Unterstützung bedarf, stehe ich buchstäblich mit Rat und Tat zur Seite. Ich weiß, dass in den Betriebsräten, die ihre gesetzlichen Möglichkeiten nicht oder nicht voll ausschöpfen, viel Potential steckt und es manchmal nur einer kleinen Hilfestellung, einer inhaltlichen Aufschlauung oder auch einer Teambuilding-Maßnahme bedarf, um mehr PS für die Kolleginnen und Kollegen auf die Straße zu bringen. Da geht mehr, und ich verspreche Euch eins: Wenn wir in dieser Hinsicht etwas gemeinsam ausknobeln, werdet Ihr Euch sicherer fühlen und mehr erreichen! Sei es bei der Ausformulierung möglicher Inhalte von Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung mitbestimmungspflichtiger Regelungen oder auch der Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse oder der Strukturierung der Arbeit des Wirtschaftsausschusses. Kein Betriebsrat muss auf seine Rechte verzichten.
Bis zum nächsten Mal. Tschüss aus Hamburg!




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