Ich bin in den letzten Tagen und Wochen eine Menge unterwegs und im Kontakt mit Betriebsräten und Beschäftigten. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass es zwei Themen gibt, die momentan ausgesprochen dominant sind: Das ist zum einen das Thema Wertschätzung im Sinne attraktiver Arbeits- und Einkommensbedingungen und zum anderen die großen Unsicherheiten nahezu Aller wegen dem, was außerhalb der Betriebe gerade in unserer Welt passiert.
Zur Klimakrise ließe sich hier separat etwas sagen, und tatsächlich denke ich auch in der Betriebsratsberatung auf dem Thema rum. Zur Ukraine-Krise sagt gefühlt nahezu jeden Tag jeder etwas, und ich werde nicht müde, die besondere Rolle von Betriebsräten für den sozialen Frieden hierzulande zu betonen und einen beschäftigtenorientierten und partnerschaftlichen Umgang von Arbeitgebern mit ihren Betriebsräten einzufordern.
Mein heutiges Thema aber soll die Rolle von Betriebsräten in dem sehr brisanten Thema der Preissteigerungen, also der Inflation sein. Das war und ist natürlich ein Thema von Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverhandlungen. Die Rolle der Betriebsräte aber gilt es angesichts der aktuellen Entwicklungen neu zu definieren.
In diesen Tagen kommen von der Seite der Gewerkschaften fast schon für unmöglich gehaltene oder aus dem vergangenen Jahrtausend anmutende Töne, wenn es um aktuelle Tarifforderungen geht. Die IG Metall etwa hat eine Forderung von sage und schreibe 8% beschlossen, und auch andere Gewerkschaften schlagen ganz ähnliche Töne und Größenordnungen an. Bei manchem Arbeitgebervertreter geht der Griff röchelnd ans Herz, so etwas hat man schon lange nicht mehr gehört. Der Druck auf die Gewerkschaften von der Basis ist angesichts der Inflation immens, das wird ein heißer Tarifherbst, dafür braucht man weder Experte noch Prophet zu sein.
Ich will an dieser Stelle nicht ausführen, warum ich der Meinung bin, dass derartig hohe Forderungen gerechtfertigt sind. Das sind sie für mich ohne Zweifel, und viel zu lange hat es in Deutschland in wichtigen Bereichen Reallohnverluste aufgrund von Lohnabschlüssen unterhalb der Inflationsrate gegeben.
Dies war meiner Einschätzung nach aber weniger Ausdruck von Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften. So etwas gibt es meiner Erfahrung nach nicht oder nur in sehr seltenen Fällen. Sondern die niedrigen Tarifabschlüsse der Vergangenheit ist Ausdruck fehlender Verhandlungsmacht der Gewerkschaften. Tarifverhandlungsergebnisse spiegeln in aller Regel die Verhandlungsmacht der Tarifpartner wieder, wie gesagt, Ausnahmen gibt’s dabei.
Wenn also über viele Jahre zu niedrige Tarifabschlüsse erfolgten, ist das vielfach also meiner Einschätzung nach Folge einer geringen Kampfbereitschaft der Beschäftigten, sinkender Organisationsgrade und schlichtweg der Tatsache, dass es vielen Beschäftigten noch immer „sehr gut“, teilweise vielleicht zu gut, ging und es sich auch in vielen Branchen um Arbeitgeber-Arbeitsmärkte handelte.
Und hier hat sich vieles geändert, gerade in der jüngeren Vergangenheit. Und dies ist in vielen Chefetagen noch gar nicht verinnerlicht worden. Und das bringt in vielerlei Hinsicht auch für Betriebsräte die Erfordernis mit sich, ihre Agenda zu überdenken und initiativ zu werden. Womit hängt das zusammen, und was ist daraus abzuleiten? Beides kann hier nur angeteasert werden und hat von daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wohl aber auf Richtigkeit.
Zum einen sind da objektiv die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Das ist wirklich dramatisch und für viele Menschen eine echte Belastungsprobe. Wenn mir als geringverdienende Familie monatlich 100, 200 Euro oder mehr fehlen, dann schmelzen Ersparnisse, die u. a. bei vielen Selbständigen, aber auch angestellten Beschäftigten nach den Corona-Verwerfungen gar nicht mehr da sind, Anschaffungen müssen verschoben werden, Urlaube gecancelt oder verbilligt und manchmal reicht es schlicht nicht mehr zum Leben.
Dann müssen Arbeitgeber sozial fürsorglich reagieren und zur Not sogar zu Lasten ihrer Substanz den Beschäftigten helfen. Und zwar insbesondere denjenigen, die niedrige Einkommen haben, wovon die Arbeitgeber in der Vergangenheit meist profitierten. In der sozialen Marktwirtschaft haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten, moralisch sowieso. Das ist in den vergangenen Jahren vielfach in Vergessenheit geraten, vielleicht war es auch nicht immer so superwichtig. Aber jetzt, wo Beschäftigte in wirtschaftliche Not geraten, müssen Arbeitgeber auch ihre Schmerzgrenzen ausloten, um ihre Berechtigung fürs unternehmerische Wirken hierzulande nicht moralisch zu verwirken.
Darüber hinaus ist es für viele Arbeitgeber derzeit auch geboten, sehr schnell an Attraktivität für ihre Beschäftigten zuzulegen. Was passiert, wenn das zu lange und zu sehr vernachlässigt wird, kann man gerade live auf Deutschlands Flughäfen oder Gastronomien bestaunen. Dort - und nicht nur dort - fehlt Personal, weil infolge jahrelanger Defizite in der Wertschätzung der Beschäftigten unattraktive Arbeits- und Einkommensbedingungen die Leute schlicht vergrault haben. Ich bin auf das Phänomen der so genannten „Great Resignation“ in einer meiner letzten Folgen eingegangen, deswegen sei das hier nur gestriffen.
Ein weiterer Punkt ist, dass in vielen Branchen nun – gegenüber der Vor Corona Zeit – vermehrt im Homeoffice oder in anderer Weise mobil gearbeitet wird. Das führt angesichts der massiv gestiegenen Energiekosten nun dazu, dass Arbeitgeber Energiekostenvorteile gegenüber der permanenten Präsenz im Büro erzielen, spiegelbildlich aber Beschäftigte nun diese gestiegenen Energiekosten für ihr Arbeiten von zuhause aus tragen müssen.
In meiner Podcast Folge „Homeoffice jetzt richtig regeln“ bin ich auf diesen Punkt eingegangen und habe dringend empfohlen, die Energiekosten in Form von Vergütungen auf die Arbeitgeber umzulegen. Auch in meinem Podcast Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler vom Mai ist das ein Thema gewesen und auch er bejaht entsprechende Verpflichtungen seitens der Arbeitgeber.
Ich weiß aber, dass dies vielfach nicht geregelt worden ist. Die Beschäftigten wollten Homeoffice-Regelungen, und allzu kecke Forderungen der Betriebsräte nach Energiekostenübernahme wurden oft sogar von den Beschäftigten nicht gutgeheißen. Ganz nach dem Motto: Fordere nicht zu viel, lieber Betriebsrat, sonst scheitert am Ende noch die Vereinbarung und damit mein Homeoffice. Und heute gucken sich alle um, denen solche Regelungen fehlen.
Da muss schlicht und ergreifend nachverhandelt werden, und da müssen Betriebsräte und Arbeitgeber, aber auch die Beschäftigten, so ehrlich sein, einzugestehen, dass sie dieses wichtige Thema nicht ernst genug genommen und damit eine Regelungslücke produziert haben. Aber es ist nie zu spät, auch gemeinsame Irrtümer zu korrigieren, und das muss jetzt erfolgen!
Ein weiterer Aspekt, der neben den Tarifauseinandersetzungen für die Aufnahme auch betrieblicher Lösungen spricht, ist die Unterschiedlichkeit in der Leistungsfähigkeit der Betriebe. Prozentforderungen und deren Umsetzungen branchenweit wirken natürlich nicht nur temporär, der Zinseszinseffekt lässt grüßen. Und davon haben umgekehrt ja auch die Arbeitgeber in den viel zu vielen Jahren des Reallohnverlustes umgekehrt profitiert.
Es ist aber meiner Ansicht nach noch gar nicht raus, wieviel von der Inflation temporärer und wieviel dauerhafter Natur ist. Und wenn verteilungstheoretisch davon ausgegangen wird, dass Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nicht dauerhaft Inflationsausgleich betreiben wollen und teilweise vielleicht auch können, dann werden da Teile der Gewerkschaftsforderungen hinsichtlich dauerhafter Einkommenserhöhungen auf der Strecke bleiben. Zusätzlich wirkt der Effekt, dass bei Branchentariferhöhungen ja auch die leistungsschwächeren Arbeitgeber einen Abschluss verkraften können müssen, auf die Tarifergebnisse.
Insoweit ist es sicher richtig, auch höhere Einmalzuwendungen ohne dauerhafte Anwendung als prozentuale Erhöhung der Einkommen in die Debatte einzubeziehen. Das gilt natürlich in erster Linie für die Tarifpartner. Aber natürlich auch für Betriebsräte. Denn zum einen, das wird in dieser Diskussion oft übersehen, haben wir in Deutschland eine Tarifbindung von nur knapp unter 50%. Und das bedeutet, dass tarifungebundene Unternehmen ohnehin nicht von Ergebnissen erfasst werden. Und zum anderen gilt es schlicht und ergreifend, leistungsfähigeren Arbeitgebern nun einen höheren Anteil zur Bewältigung der Inflation abzuverlangen.
So etwas kann man in Tarifverträgen verankern, und teilweise geschieht das auch. Aber selbst wenn, ist es oft unzureichend. Das kann akzeptiert werden, wenn alles insgesamt ausgewogen und im grünen Bereich ist. Die gegenwärtige Situation allerdings ist hiervon weit entfernt. Deshalb sollten Betriebsräte aktiv auf ihre Leitungsorgane zugehen, um mit ihnen darüber zu verhandeln, wie der prekären Situation für ihre Beschäftigten begegnet werden kann.
Dazu hat der Bundeskanzler einen Vorschlag gemacht, steuerfreie Einmalzahlungen als Ergebnis der so genannten konzertierten Aktion vorzusehen. Die Gewerkschaften und auch viele Betriebsräte haben das mit Verweis auf die Tarifautonomie gegeißelt. Ich finde, das ist vorschnell und nicht vollständig richtig. Das mag für den Betriebsratsvorsitzenden eines großen tarifgebundenen Autobauers an der Schwelle zu Tarifverhandlungen eine sehr nachvollziehbare Haltung sein. Und sicher ist es auch zweifelhaft und eine überaus grenzwertige Einmischung in die Angelegenheiten der Tarifparteien, eine Anrechnung solcher steuerfreier Einmalzahlungen auf Tariferhöhungen ins Spiel zu bringen.
Viele aber stehen gar nicht an der Schwelle zu Tarifverhandlungen, tatsächlich sind über die Hälfte der deutschen Beschäftigten gar nicht bei tarifgebundenen Unternehmen tätig. Tarifverhandlungen im Jahr 2023 helfen den Leuten jetzt wenig, da muss sofort Hilfe her. Und auch für diejenigen, die bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber tätig sind, müssen schnell Lösungen gefunden werden. Und das gilt umso mehr, je wirtschaftlich stärker und somit leistungsfähiger die Arbeitgeber sind. Zu guter Letzt: Wenn schon Einmalzahlungen zwischen den Tarifparteien verhandelt werden, könnten die umso höher ausfallen, je mehr davon steuerfrei ausgekehrt werden kann.
Betriebsräte können und sollten mit ihren Arbeitgebern über Einmalzuwendungen, Bonifikationen, temporär kostenfreie Sozialleistungen, Zuschüsse und vieles mehr verhandeln. Ein Kollege schlug etwa vor, über die Schaffung einer befristeten und im Volumen begrenzten Möglichkeit zur Auszahlung von Stundenkonten zu verhandeln, sofern dem keine Tarifverträge entgegenstehen. Ein guter Vorschlag, habt Ihr vielleicht noch weitere? Zwei Dinge sind wichtig: Schnelligkeit und Nettoeffekte bei den Beschäftigten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich helfe Euch gern dabei, solche Positionierungen vorzunehmen und die entsprechenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufzugleisen. Sprecht mich gern an, da brennts bei nicht wenigen Eurer Beschäftigten und da muss auch etwas passieren.
Bis zum nächsten Mal. Tschüss aus Hamburg!
#Inflation #Betriebsrat #Mitbestimmung #360GradBR #Gewerkschaften #Tarifverhandlungen #Reallohnverluste




Nutzungsbedingungen
Abonnieren
Report absenden
My comments