Betriebsräte sind vom Gesetzgeber mit einer ganzen Reihe von Rechten ausgestattet worden. Sie werden von der Belegschaft gewählt, um sie zu vertreten. Das wäre ohne solche Rechte bloße Bittstellerei und vollkommen vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Betriebsrat wird man, weil man sich für andere einsetzen, was für sie erreichen will.
Kaum gewählt, fangen dann die Mühen der Ebene an. Welche Rechte habe ich, wie kann ich sie durchsetzen? Die, die es bisher gemacht haben, machen das schon, ich guck erst mal, wie der Hase läuft. Und wenn da wenig kommt? Was soll denn ich groß als normales Mitglied oder Ersatzmitglied tun, wenn selbst die alten Hasen nur gelegentlich als Betriebsrat in Erscheinung treten?
Als Betriebsrat ungenutzte Potentiale im Wirtschaftsausschuss heben
Längst nicht in jedem Unternehmen, in denen ein Wirtschaftsausschuss bestehen müsste, ist er auch wirklich vorhanden. Und auch nicht überall dort, wo er existiert, wird er vollprofessionell betrieben. Oft läuft er nebenbei mit, denn die führenden Betriebsräte, meist auch Mitglieder in den Aufsichtsräten, haben den tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Und viele meinen, das reicht dann schon. Warum es sich trotzdem lohnt, den Wirtschaftsausschuss konsequent zu professionalisieren, darüber möchte ich in diesem Blog mit Euch sprechen.
Bevor wir allerdings zur richtigen Handhabung des Wirtschaftsausschusses kommen, steigen wir erst einmal mit den Basics ein. Gemäß § 106 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.

360 Grad
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