All die Mühe, all der Wahlkampf, all das Zittern, all die Hoffnung haben sich gelohnt: Du hast es bei der Wahl in den Kreis der ordentlichen Mitglieder des Betriebsrats geschafft! Herzlichen Glückwunsch hierzu und Danke, dass Du im Interesse der Kolleginnen und Kollegen bereit bist, diese Verantwortung zu übernehmen! Für viele von Euch ist es die erste Amtszeit, andere sind neu in der Situation, Steuerungsverantwortung als Vorsitzende übernommen zu haben, und selbst manch erfahrener Hase fragt sich: Wie geht’s jetzt eigentlich weiter, was sind die nächsten richtigen Schritte? Das schauen wir uns jetzt mal näher an!
Meist ist nicht alles neu im Betriebsrat nach der Wahl, und es gibt vieles, auf dem man aufsetzen bzw. auf das man bauen kann.
Zunächst stellt sich bereits unmittelbar in der konstituierenden Sitzung die Frage nach dem oder der Vorsitzenden. Das ist in aller Regel ein Selbstgänger, entweder stellt sich der strahlende Wahlsieger oder Amtsinhaber erneut zur Wahl oder es gibt Absprachen zwischen mehreren Listen, wer es denn nun werden soll. Ich empfehle, selbst für den Fall, dass Du entweder in einer Persönlichkeitswahl auf den hinteren Plätzen gelandet bist oder bei einer Listenwahl nicht der stärksten Liste angehörst, Deine Stimme dem Konsenskandidaten zu geben, der dann ja Vorsitzender bzw. Vorsitzende des gesamten Betriebsrats, also auch derjenigen Betriebsräte sein wird, die bei der Wahl als Kandidaten weniger erfolgreich gewesen sind.
Es ist wichtig, die Kollegin oder den Kollegen, der künftig dem Gremium vorsitzen soll, mit einem stärkstmöglichen Mandat auszustatten. Und selbst, wenn Ihr im Wahlkampf Konkurrenten gewesen sein solltet: Künftig seid Ihr gemeinsam als ein Betriebsrat für die Kolleginnen und Kollegen da!
Dieser Aspekt ist aus meiner Sicht besonders wichtig! Im Wahlkampf ist es erlaubt und auch geboten, sich vom Wettbewerber um die Wählerstimme abzugrenzen und für sein eigenes Angebot einzustehen. Aber das sollte mit der Wahl vorbei sein, ab jetzt seid Ihr idealerweise ein Team! Dazu muss insbesondere der Wahlgewinner beitragen. Etwa durch Berücksichtigung aller Listen in Ausschüssen und wichtigen Funktionen. Die Kolleginnen und Kollegen wollen, dass Ihr im Betriebsrat sichtbar an einem Strang zieht, um für sie das Maximale zu erreichen.
Hierauf sollten sowohl die nach innen als auch die nach außen gerichteten Prozesse abzielen. Nach innen könnten das Strategie- und Teambildungs-Workshops werden, so etwas führe ich im Übrigen auch gern mit Euch durch. Dort können Friktionspotentiale identifiziert und ihnen begegnet, Gemeinsamkeiten und Strategien herausgearbeitet und Ziele für die Arbeit des Betriebsrates definiert werden. Das ist wichtig und allemal besser, als „einfach so erstmal anzufangen“.
Nach außen ist es wichtig, nach der Wahl zügig zu einer geschlossenen Öffentlichkeitsarbeit zu finden. Das geht zum einen mit dem ad hoc- Dank an die Wählerinnen und Wähler für die Teilnahme an der Wahl und die damit einhergehende Stärkung des Betriebsrats. Zum anderen aber auch damit, dass Ihr in den Strategieworkshops auch Themen identifiziert, die in Eurer Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle spielen sollen. Etwa, nachdem Ihr Euch weiter sortiert habt, wer wofür zuständig ist, wo Ihr besondere Schwerpunkte Eurer Arbeit seht und so weiter. Durch das Abbilden einer gemeinsamen Arbeitsebene in Eurer Öffentlichkeitsarbeit verdeutlicht Ihr Eurer Belegschaft, dass Ihr nun nach der Wahl an einem Strang zieht.
Für ganz neu in den Betriebsrat gewählte Kolleginnen und Kollegen stellen sich unmittelbar einige sehr grundlegende Fragen. Als alter Hase unterschätzt man das gelegentlich. Wichtig etwa: Wo finde ich im Betriebsrat was, wen kann ich in welchen Punkten ansprechen? Ein Extra-Termin vom Vorsitzenden Team mit den neu Gewählten ist ein Zeichen von Achtsamkeit und gibt den Neuen die Chance, die Fragen, die sie jetzt ganz individuell beschäftigen, anzubringen.
Zur Grundausstattung der Neuen gehören natürlich auch Gesetzestexte der wichtigsten Arbeitsrechtsgesetze. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch für jedes einzelne Betriebsratsmitglied gemäß § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Ich empfehle darüber hinaus sehr dringend, mit dem Arbeitgeber ein Einvernehmen darüber herzustellen, alle Betriebsratsmitglieder mit einem Kommentar des Betriebsverfassungsgesetzes, idealerweise dem „Fitting“, auszustatten. Denn, da kann ich aus über 30 Jahren Erfahrung als JAV und Betriebsrat sprechen: Das regelmäßige Studium des Fitting ist selbst für Profis nach vielen Jahren, aber vor allem für neue Betriebsräte unerlässlich und ein permanenter Quell von Erkenntnissen, die oft auch der Arbeitgeber nicht hat. Es ist kein Zufall, dass ich meine gesamten Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz nicht nur an praktischen Fällen und eigenen Erfahrungen, sondern ganz eng am Gesetz und den Kommentarstellen des Fitting entlang durchführe.
Wichtig auch für neue Betriebsratsmitglieder: Wie, wann und wo melde ich mich im Betrieb für betriebsrätliche Arbeit ab. Das ist für Neue oft eine Hürde, die erstmal überwunden werden muss. Denn das kennt man so bis dato nicht. Einfach zum Chef sagen: „Ich bin denn mal weg“, ganz egal, was grad an Arbeit anliegt. Das ist meist auch für den Chef eine neue Situation. Ich habe viele Störungen im Laufe der Jahre wahrgenommen und habe diese Erfahrung auch selbst gemacht, dass eine beidseitige Mischung aus Unsicherheit, schlechtem Gewissen und Behauptungswillen und manchmal auch mangelndem Geschick im Dialog zu Spannungen der Betriebsräte mit ihren Vorgesetzten, aber auch dem unmittelbaren Kollegenumfeld führt. Das muss nicht sein, wenn man das gleich richtig aufgleist.
Je nachdem, wie groß Euer Betriebsrat ist, verfügt er über Ausschüsse. Genau genommen ist das ab einer Betriebsratsgröße von neun Kolleginnen und Kollegen der Fall. Dort wird gemäß § 27 BetrVG ein Betriebsausschuss gebildet. Ihm gehören automatisch die Vorsitzenden des Betriebsrats, also Vorsitz und Stellvertretung, an. Bei bis zu 15 Mitgliedern werden 3 weitere Ausschussmitglieder, bei zu 23 Mitgliedern fünf weitere, bei bis zu 35 Mitgliedern sieben weitere und darüber hinaus neun weitere Mitglieder des Betriebsrats in den Betriebsausschuss gewählt. Wichtig: Diese weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so heißt es im Gesetz. Wer also bei der Betriebsratswahl mit seiner Liste gut abgeschnitten hat, der hat auch hier die Nase in der Regel vorn.
Schon eine Betriebsratsgrößenstufe unterhalb, also schon ab dem siebenköpfigen Betriebsrat, kann der Betriebsrat Ausschüsse für bestimmte Themen bilden. Dazu rate ich ausdrücklich, denn in solche Ausschüsse können sich sehr gut die Betriebsräte aus der „zweiten Reihe“ einbringen. Hier also mein Tipp gerade für neue Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat: Überlegt Euch, welche Themen Euch interessieren und wo Ihr Euch gern einbringen wollt. Ist es vielleicht der Ausbildungsausschuss, wo Ihr Euch um die Anliegen der Azubis und der JAV vertiefend kümmert, der für Weiter- bzw. Fortbildung, der für soziale Angelegenheiten, der für Technikfragen, der für Arbeits- und Gesundheitsschutz, für personelle Angelegenheiten oder oder oder. Zum Start wäre mein Rat, in nicht für mehr als zwei Ausschüssen mitzuwirken.
Und damit sich alle Mitglieder des Betriebsrats, gerade die neuen, in aller Ruhe sortieren und vielleicht Hintergrundgespräche mit den Ausschussvorsitzenden führen können, damit auch die Vorsitzenden und der geschäftsführende Betriebsausschuss sich einen Überblick verschaffen können, wie sich das Team am sinnvollsten aufstellt, sollten solche Besetzungen nicht übers Knie gebrochen werden. Deshalb empfehle ich, zunächst einmal den Grundsatzbeschluss zu treffen, dass die Ausschüsse mit den bisherigen Mitgliedern und Vorsitzenden, sofern wiedergewählt natürlich, für eine begrenzte Zeit weiterhin die Aufgaben wahrnehmen und der Betriebsausschuss den Auftrag erhält, etwa in 1-2 Monaten dem Betriebsrat einen Vorschlag für eine dauerhafte Besetzung der Ausschüsse zu unterbreiten.
Und dann könnte man die ersten paar Sitzungen neben den tagesaktuellen Themen auch gut einmal dazu nutzen, dass die bisherigen Ausschussmitglieder bzw. Themenverantwortlichen einmal ihr Thema im Betriebsrat vorstellen. Was wird da inhaltlich gemacht, wie zeitaufwändig ist das, welche Expertise wird benötigt usw. Dann können alle Neuen sich ein Bild machen, im Nachgang zu solchen Sitzungen gezielt Vertiefungsgespräche mit den Ausschussvorsitzenden bzw. Themenverantwortlichen führen und sich bei Betriebsausschuss konkret für die Mitarbeit etwa in einem Fachausschuss bewerben.
Fürs Erste reicht dann also die Wahl des oder der Vorsitzenden und der Stellvertretung, in Betrieben mit entsprechender Größe noch des Betriebsausschusses. Sinngemäß gilt das gleiche für eine etwaige Entsendung in Gesamt- oder Konzernbetriebsräte. So läuft der Prozess geordnet und strukturiert ab, und man kann potenzielle Friktionen gleich zum Start der Amtszeit minimieren. Auch die Besetzung der Ausschüsse erfolgt in Verhältniswahl.
Was man noch machen könnte, wovon ich aber vor dem Abschluss der Konstituierung auch der Ausschüsse noch abraten würde, ist die Durchführung der 74er Gespräche mit allen Mitgliedern des Betriebsrats. Manche machen das gleich, und da ist auch inhaltlich nichts gegen einzuwenden. Ich finde es allerdings besser, dem Arbeitgeber auf der Basis der intern abgeschlossenen Prozesse geschlossen gegenüberzutreten, als zu einem Zeitpunkt, wo man vielleicht inhaltlich, personell und taktisch noch nicht so sortiert ist. Die 74er Gespräche sind die Monatsrunden mit dem Arbeitgeber, die gemäß § 74 Betriebsverfassungsgesetz durchgeführt werden sollen und bei der, sofern der Betriebsrat nicht hierzu Anderes beschlossen hat, alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen können.
Ein wichtiger Punkt gleich zu Beginn der Amtszeit ist der Beschluss über eine Geschäftsordnung, um die Rechtssicherheit bei der Durchführung von Betriebsratssitzungen in Form einer Videokonferenz sicherzustellen. Der Gesetzgeber räumt diese Möglichkeit infolge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes aus dem letzten Jahr durch entsprechende Anpassungen des BetrVG ausdrücklich ein, aber eben nur für den Fall, dass dies in einer Geschäftsordnung entsprechend geregelt ist. Hierzu habe ich ein YouTube Video gedreht, das Ihr auf meinem Kanal „360 Grad Betriebsrat“ dort findet. Gern berate ich Euch bei der Erstellung einer solchen Geschäftsordnung.
Man sollte nicht versäumen, sich ab dem Moment, wo die Konstituierung auch der Ausschüsse und der Entsendungen festgelegt sind, sich um die praktische Ausgestaltung des Entgeltschutzes für Betriebsräte, und zwar für alle Betriebsräte, zu kümmern. Das ist eine komplexe Angelegenheit, und ich habe auch hierzu ein Extravideo gedreht, das Ihr auf meinem YouTube Kanal findet. Es wird vielfach beklagt, dass Betriebsräte, die sich im Laufe der Zeit mehr und mehr in die Betriebsratsarbeit hineinbegeben, allmählich von der Einkommensentwicklung im Betrieb negativ abgekoppelt werden und auf mittlere und lange Sicht teils erhebliche Einkommensnachteile erleiden. Dem kann gleich zum Start entgegengewirkt werden und ich empfehle dringend, dies auch zu tun. Wie das geht, darauf gehe ich in dem zitierten Video ein. Gern berate ich Euch bei der Entwicklung, Verhandlung und Durchsetzung hierauf gerichteter Vereinbarungen.
Und dann, ganz wichtig: Qualifikation der Betriebsräte! Viele halten das für entbehrlich und schöpfen ihre diesbezüglichen gesetzlichen Qualifizierungsansprüche nicht aus. Ich erlebe immer wieder in meinen Basisseminaren, dass auch langjährigere Betriebsräte nicht genau über ihre Rechte bzw. die Pflichten des Arbeitgebers informiert sind. Genau das aber ist nötig, um das Optimale für die Beschäftigten zu erreichen! Nur, wer den gesamten Umfang seiner Mitwirkungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte kennt, kann das richtige Zusammenspiel zwischen Gas und Bremse beherrschen und aus diesem Kenntnisreichtum selbstbewusst dem Arbeitgeber gegenübertreten.
Ich biete nicht nur diese Grund- bzw. Basisseminare für Betriebsräte an, sondern darüber hinaus auch Strategieworkshops für den Betriebsrat als Team sowie Schulungen für die Gestaltung von Verhandlungen und das Agieren in Konfliktsituationen. Die entsprechenden Ausschreibungen findet Ihr auf meiner Homepage 360gradbr.de unter Seminare bzw. ich erstelle sie auf Anforderung auch als inhouse-Variante für Euch. Darauf habt Ihr einen Anspruch, und das muss der Arbeitgeber auch bezahlen. Solche Dinge sind ganz am Anfang wichtig und sollten auch unbedingt gemacht werden, um in dieser Hinsicht vom Start weg gleich optimal aufgestellt zu sein!
Gern unterstütze ich Euch als neu gewählten Betriebsrat beim Start in die neue Amtszeit. Kontaktiert mich gern, wir machen da was zusammen, so dass Ihr Eure Arbeit noch besser machen könnt.
Bis zum nächsten Mal. Tschüss aus Hamburg!




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