Die Rolle von Betriebsratsvorsitzenden ist im Betriebsverfassungsgesetz sehr genau beschrieben und abgegrenzt. Über das Gesetz hinaus wirken Vorsitzende des Betriebsrats natürlich intensiv intern, als Organisatoren, Förderer, Integrations- und Orientierungsfiguren, Ansprechpartner, Moderatoren, Konfliktschlichter und vieles mehr. Gute Vorsitzende können ihre Betriebsräte auf höheres Level heben.
Ich habe selbst als langjähriger Vorsitzender von Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräten umfassende Erfahrung mit dieser Funktion gesammelt. Sie ist ausgesprochen wichtig, insbesondere dann, wenn es mal knirscht im Umgang mit dem Arbeitgeber oder auch intern. Vorsitzende haben nicht selten Druck von verschiedenen Seiten und spüren die Last der Verantwortung, haben aber auch Gestaltungsmöglichkeiten und tiefe Einblicke in wichtige Zusammenhänge.
Chefs der Betriebsräte aber sind sie nicht. Und auch eine Richtlinienkompetenz, etwa wie beim Bundeskanzler, fällt ihnen nicht zu. Am Ende sind sie in vielerlei Hinsicht auch nur normale Betriebsratsmitglieder.
Dennoch erlebe ich, dass viele Betriebsräte fast schon hierarchisch organisiert sind, und teilweise auch, dass sich die Vorsitzenden verhalten, als hätten sie eine Vorgesetztenfunktion. Da können entscheidende Verwerfungen entstehen. Auf Chancen und Risiken und den die Vorsitzenden umgebenden Rechtsrahmen werde ich jetzt mal etwas näher eingehen.
Manch eine Kollegin, manch ein Kollege ist nach der kürzlich stattgefundenen Betriebsratswahl neu in der Vorsitzendenfunktion und muss sich erstmal orientieren. Ich werde im Folgenden immer die weibliche Form nehmen und meine dann natürlich die männlichen Kollegen stellvertretend gleich mit. Vorab ein paar rechtliche basics.
Die Wahl der Vorsitzenden ist eine innere Angelegenheit des Betriebsrats, an ihr nehmen ausschließlich Betriebsratsmitglieder teil. Weder wird es automatisch die Listenführerin der stärksten Liste oder bei Persönlichkeitswahl die Kollegin mit den meisten Stimmen. Noch wird da irgendwer außerhalb des Betriebsrats einbezogen. Der Arbeitgeber nicht, die Belegschaft nicht und auch nicht JAV oder SBV. Auch eine Delegation dieser Wahl, etwa auf den Betriebsausschuss oder den Gesamtbetriebsrat, kommt nicht in Betracht.
Nähere Wahlvorschriften gibt es nicht. Ob mündlich, auf Zuruf oder geheim ist ungeregelt und deshalb alles möglich, solange die Art der Stimmabgabe eine einwandfreie Feststellung des Wahlergebnisses ermöglicht. Wenn ein Mitglied des Betriebsrats einen Antrag auf geheime Abstimmung stellt, wird aus Gründen der Sicherung der Wahlfreiheit auch geheim gewählt.
Die Wahl des oder der stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats erfolgt in einem gesonderten Wahlgang, hier wird nicht der oder die Zweitplatzierte der Vorsitzendenwahl automatisch in die Stellvertretung gehievt. Auf die Stellvertretung gehe ich in dieser Folge nicht weiter ein, möchte nur den Hinweis anbringen, dass es in vielerlei Hinsicht angebracht ist, nach Möglichkeit das jeweils andere Geschlecht hier zu berücksichtigen.
Wenn die Vorsitzende gewählt wird und sich hier eine klare potentielle Kandidatin abzeichnet, etwa die Listenführerin der bei der Wahl siegreichen Liste, so lautet meine Empfehlung, diese Kollegin möglichst von allen zu wählen, also auch denjenigen im Betriebsrat, die bei der Wahl nicht so erfolgreich abgeschnitten haben. Denn ab jetzt ist die Wahl Geschichte, und nach vorn in die Zukunft betrachtet solltet Ihr als ein Betriebsrat gemeinschaftlich agieren und Eure Vorsitzende mit einer größtmöglichen Rückenstärkung für die Amtszeit ins Rennen schicken. Das zeigt auch der Belegschaft, dass Ihr im Betriebsrat fortan an einem Strang zieht – ein wichtiges Zeichen!
Für den Fall mehrerer Kandidaturen gilt, dass für die Wahl keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, was bedeutet, dass diejenige Kollegin Vorsitzende wird, auf die die meisten Stimmen entfallen. Denkbar ist so etwas etwa bei drei oder vier Kandidatinnen und Kandidaten, von denen keiner eine absolute Mehrheit erlangt, aber eben eine die meisten Stimmen erhält.
Die Wahl der Vorsitzenden erfolgt, wenn es nicht ausdrücklich anders festgelegt wird, für die Dauer der Wahlperiode. Natürlich aber kann man es von vornherein so machen, dass etwa bei zwei Bewerberinnen die Funktion dergestalt aufgeteilt wird, dass zum Ablauf der Hälfte der Amtszeit die Vorsitzendenfunktion übergeben wird. Sollte man von sich aus irgendwann im Laufe der Amtszeit der Funktion überdrüssig sein, kann man jederzeit durch eine eindeutige und nicht widerrufbare Erklärung den Vorsitz niederlegen und bleibt dann ordentliches Betriebsratsmitglied.
Die Vorsitzende des Betriebsrats ist in erster Linie Betriebsratsmitglied, jedoch gehen mit der Vorsitzendenfunktion zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten einher, die das Gesetz speziell zuweist. Neben der Aufgabe, den Betriebsrat im Rahmen der dort gefassten Beschlüsse zu vertreten und der Berechtigung, Erklärungen an den Betriebsrat für diesen entgegenzunehmen, gibt es im Gesetz an einzelnen Stellen konkret benannte weitere Regelungen, bspw.
- die Einberufung der Sitzungen inklusive der Festlegung der Tagesordnung sowie die Leitung der Sitzung,
- das Leiten der Betriebsversammlung,
- die Teilnahme an JAV-Sitzungen, falls nicht ein anderes Mitglied hiermit beauftragt ist.
Die Vorsitzende ist nicht gesetzliche Vertreterin oder Kraft Amtes Bevollmächtigte des Betriebsrats in dem Sinne, dass sie ohne legitimierende Beschlussfassung an die Stelle des Betriebsrats tritt. Die Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten des Betriebsrats werden ausschließlich von diesem wahrgenommen. Deshalb spricht das Bundesarbeitsgericht davon, dass es um die Vertretung nicht im Willen, sondern nur in der Erklärung geht. Übersetzt: Die Willensbildung hat im Betriebsrat zu erfolgen, die Aufgabe der Vorsitzenden ist es dann, im Rahmen dieser erfolgten Willensbildung nach außen hin zu agieren. Und zwar übrigens auch dann, wenn die Vorsitzende in der Beschlussfassung unterlegen ist.
In bestimmten Sachverhalten kann der Betriebsrat auch beschließen, Befugnisse von der Vorsitzenden an andere Betriebsratsmitglieder zu übertragen. Das wird insbesondere immer dann zweckmäßig sein, wenn Ausschüsse gebildet und mit eigenständigen Erledigungsvollmachten ausgestattet werden. Wenn ein Ausschuss Angelegenheiten selbständig erledigen soll und in diesen Angelegenheiten dann an die Stelle des Betriebsrates tritt, ist es sinnvoll und geboten, etwa den Ausschussvorsitzenden im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen die Vollmacht für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen zu bevollmächtigen. Unterbleibt dies, verbleibt es bei der Betriebsratsvorsitzenden.
Viele Dinge jedoch werden die Betriebsratsvorsitzenden in der Ausübung ihres Amtes richtigerweise eigenständig erledigen. Etwa die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und dort beabsichtigter Beschlüsse, die Einholung von Auskünften, Vorbesprechungen mit dem Arbeitgeber und auch die Verhandlungsführerschaft in Angelegenheiten der Mitbestimmung oder auch anfallenden Schriftwechsel.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Vorsitzende vom Betriebsrat mit einer langen Leine ausgestattet sein sollten. Vielfach kommt man in Gesprächs- und Verhandlungssituationen dahin, wo man Positionen absichern kann oder informell in bestimmten Angelegenheiten beim Arbeitgeber oder seinen Vertretern vorfühlen kann. Außerdem ist einem meist vollkommen klar, wie ein Betriebsrat Sachverhalte einordnet, und man kann erste Meinungen andeuten, um Themen auch arbeitgeberseitig in die richtigen Bahnen zu lenken.
Wichtig aber ist dann seitens der Vorsitzenden eine hohe Präsenz und ein partizipativer Führungsstil. Als Vorsitzende bist Du dafür verantwortlich, die Kolleginnen und Kollegen aus Deinem Gremium einzubeziehen, zu fördern und entsprechend ihrer Stärken und Interessen einzusetzen.
Als Vorsitzende wirkst Du sichtbar nach außen, idealerweise aber auch stärkend nach innen. Wer intransparent ist und, frei nach Udo Lindenberg, sein Ding macht, wird an Akzeptanz verlieren und sein Gremium schwächen. Sehr problematisch wird es, wenn sich die Vorsitzende vom Team ideell entfernt, aus einem falsch verstandenem Führungsverständnis heraus. Ich bekomme viele diesbezügliche Rückmeldungen aus der zweiten Reihe von Betriebsräten, und es ist wohl auch kein Zufall, wenn man diesbezüglich im Internet jede Menge Treffer findet. Da geht’s dann um Alleingänge, allzu hierarchische Amtsausübung bis hin zu völliger Intransparenz.
Der Betriebsrat braucht starke Vorsitzende, die Vorsitzenden aber auch einen starken Betriebsrat. Ihr bekommt Eure PS nur gemeinsam auf die Straße, deshalb plädiere ich engagiert für eine sauber aufgesetzte Aufstellung, mit klaren Kommunikationswegen zwischen Team und Vorsitz. Ich habe mich auch immer erfolgreich dagegen gewehrt, als Betriebsratschef bezeichnet zu werden und selbst, wenn ich gelegentlich den Eindruck hatte, dass es manch Kollegen ganz recht gewesen wäre, wenn ich mich als VorSITZender wie ein VorGESETZter verhalten hätte, habe ich davon keinen Gebrauch gemacht.
Teilweise aber, so viel sei hier auch gesagt, ist es unfair, auf die Person der Vorsitzenden eigene Unzulänglichkeiten abzuladen. Man kann etwa von jedem Betriebsratsmitglied erwarten, sich gründlich auf die Themen der Betriebsratssitzungen vorzubereiten. Wenn man unvorbereitet ist und die Beratungseffizienz darunter leidet, für die ja die Vorsitzende im Sinne des Betriebsrats verantwortlich ist, dann kann es schon mal vorkommen, dass die Vorsitzende an einem vorbei das Beratungstempo hochhält, und das ist dann auch richtig so.
Auch, wenn man es mit der Disziplin der Teilnahme an Sitzungen oder der rechtzeitigen Zu- und Absage nicht gut genug handhabt, können und sollten Vorsitzende mal ungemütlich werden. Wenn man aber gut vorbereitet ist, seine Aufgaben als Betriebsratsmitglied verantwortungsvoll ausübt und sich aktiv beteiligt, dann hat man einen Anspruch darauf, partizipativ einbezogen zu werden. So entstehen gute Beratungsergebnisse und starke Betriebsräte. Idealerweise also sind der Betriebsrat und seine Vorsitzende ein Topf und ein Deckel.
Gelegentlich führen Vorsitzende ihren Betriebsrat am kurzen Zügel, das ist dann entweder der eigenen Unsicherheit in der Handhabung der Aufgabe oder der mangelnden Mitarbeit der Mitglieder geschuldet oder einer Mischung beidem.
Da lässt sich viel optimieren, sowohl was die Amtsführung angeht als auch das Miteinander und die Kommunikationswege. Ich biete im Rahmen meiner Beratungstätigkeit sowohl Teamworkshops als auch Einzelcoaching für Betriebsratsvorsitzende an. Sprecht mich gern an, gemeinsam finden wir Wege, um Euren Betriebsrat zu stärken und das Team zu festigen!
Ich fahr voll auf starke Betriebsräte ab und mir blutet regelrecht das Herz, wenn ich sehe, wie Teams mit guten und engagierten Leuten an Stärke und Engagement verlieren, weil in diesen Bereichen etwas im argen liegt. Das muss nicht sein, darunter leidet am Ende die Belegschaft. Von daher: Nahezu nichts ist so gut, als dass man es nicht auch noch besser machen könnte. Und der Zeitpunkt jetzt, nach der Wahl und zu Beginn der neuen Amtszeit, ist genau der richtige, um das Miteinander strukturiert und professionell aufzugleisen. Dabei helfe ich Euch gern!
Bis zum nächsten Mal, Tschüss aus Hamburg!
#Betriebsrat #Betriebsratsvorsitzender #Teambuilding #Mitbestimmung #360GradBR




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