Längst nicht in jedem Unternehmen, in denen ein Wirtschaftsausschuss bestehen müsste, ist er auch wirklich vorhanden. Und auch nicht überall dort, wo er existiert, wird er vollprofessionell betrieben. Oft läuft er nebenbei mit, denn die führenden Betriebsräte, meist auch Mitglieder in den Aufsichtsräten, haben den tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Und viele meinen, das reicht dann schon. Warum es sich trotzdem lohnt, den Wirtschaftsausschuss konsequent zu professionalisieren, darüber möchte ich in diesem Blog mit Euch sprechen.
Bevor wir allerdings zur richtigen Handhabung des Wirtschaftsausschusses kommen, steigen wir erst einmal mit den Basics ein. Gemäß § 106 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.
Diese Errichtung ist zwingend vorgeschrieben. Der Betriebsrat, oder wenn ein solcher existiert, Gesamtbetriebsrat kann dessen Aufgaben nicht einfach selbst übernehmen. Er kann aber dessen Aufgaben an einen Ausschuss delegieren, wenn das Unternehmen mehr als 200 Beschäftigte hat, zu diesem Spezialfall kommen wir aber später in dieser Folge.
Der Wirtschaftsausschuss wird stets für das gesamte Unternehmen gebildet. Daraus ergibt sich bereits der erste wesentliche Vorteil gegenüber der Situation ohne den Wirtschaftsausschuss: Auch kleinere Betriebe, etwa solche mit einem nur dreiköpfigen Betriebsrat, können bei kluger Verzahnung der verschiedenen betriebsrätlichen Gremien an für sie wichtige Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten kommen.
Der Wirtschaftsausschuss hat die besondere Aufgabe, die Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und den Betriebsräten in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu fördern. Er hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte und ist als Beratungsgremium dem Unternehmer gegenüber und als Informationsgremium dem Betriebsrat gegenüber tätig.
Hier ergibt sich ein zweiter wesentlicher Vorteil des Wirtschaftsausschusses: Er wird in Sachverhalten und zu Zeitpunkten als spezielles Gremium unterrichtet, zu denen der Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsrat keine Informationsrechte dem Arbeitgeber gegenüber aus dem Gesetz herleiten kann.
Kurzum, ganz deutlich: Der Wirtschaftsausschuss erhält sowohl umfassendere als auch frühzeitigere Informationen als die Betriebsräte. Es gibt natürlich auch Sachverhalte, wo das nahezu gleichläuft, etwa bei Betriebsänderungen. Das aber ändert nichts an der Richtigkeit des Grundsatzes.
Da der Wirtschaftsausschuss nach herrschender Auffassung als erstes Gremium der Interessenvertretung über anstehende Maßnahmen und Planungen zu informieren ist, hat er hinsichtlich etwa der Gefährdung von Arbeitsplätzen die Funktion eines Frühwarnsystems.
Zusätzliche Chancen bietet der Wirtschaftsausschuss dem Gesamtbetriebsrat insoweit auch beim Thema der standortübergreifenden Personalplanung. Zwar hat der eine Zuständigkeit für betriebsübergreifende Themen ohnehin. Zum einen aber wird nur in den seltensten Fällen eine standortübergreifende Personalplanung mit dem Gesamtbetriebsrat beraten und zum anderen ist das Bewerten verschiedener Alternativen im Wirtschaftsausschuss, etwa bei Investitions- oder Umstrukturierungsentscheidungen, anhand der ebenfalls unterschiedlichen Auswirkungen auf die Personalplanung mit einem echten Erkenntnisgewinn für die Betriebsräte verbunden, der sich in der operativen Arbeit meist sehr gut nutzen lässt.
Im Wirtschaftsausschuss werden auch solche Angelegenheiten beraten, die nicht oder noch nicht oder auch vermeintlich nicht Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Und das bedeutet andersherum betrachtet, dass die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und in der Informationskaskade die Betriebsräte Informationen zu für das Unternehmen wichtigen Angelegenheiten bekommen, die ihnen sonst verborgen blieben.
Die Betriebsräte können also dank der Mitwirkung im Wirtschaftsausschuss eigene Einschätzungen zur Strategie des Unternehmens und damit zur Zukunftsfestigkeit der Arbeitsplätze gewinnen. Das ist ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil: der besondere Einblick.
Den gibt’s übrigens auch für Angelegenheiten, über die der Unternehmer von sich aus gar nicht berichten würde, weil sie bei ihm nicht auf dem Schirm sind. Denn die Betriebsräte können auch Punkte auf die Tagesordnung setzen, die aus ihrer Sicht wichtig im Sinne wirtschaftlicher Angelegenheit sind. Der Wirtschaftsausschuss bietet also auch den Raum für eigenen Initiativen.
Mitglieder des Wirtschaftsausschusses benötigen natürlich eine spezielle betriebswirtschaftliche Qualifikation und Perspektive. Das ist auch vielfach der Grund dafür, dass viele vor dem Wirtschaftsausschuss oder einer Mitgliedschaft zurückschrecken: Sie trauen es sich häufig nicht recht zu. Und schon gar nicht, dem Unternehmer, der ja alle möglichen Experten aus Stab und Linie und Ratgeber ins Feld führt, dann auch noch beraten zu können. Hierzu möchte ich Euch zurufen: Macht Euch nicht kleiner, als Ihr seid!
Denn Betriebsräte mit ihrem spezifischen Arbeitnehmerblick betrachten Sachverhalte anders als der Unternehmen und bringen insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von Strategie- oder Investitionsvorhaben wichtigen Impulse auch dann ein, wenn sie kein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium haben. Das ist der nächste Vorteil: Der Unternehmer kann die Arbeitnehmerperspektive auch in Sachverhalten einbeziehen, in denen er die Betriebsräte nicht konsultieren würde.
Wenn es darum geht, Alternativen zu diskutieren, weil der Arbeitgeber etwa Arbeitsplätze verlagern möchte, dann sind die Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses recht weitgehend, zumal die Information des Wirtschaftsausschusses zu einem Zeitpunkt zu erfolgen hat, wo der Unternehmer seine Entscheidung noch nicht getroffen hat.
Insoweit können im Wirtschaftsausschuss auch Informationen über die Machbarkeit und Finanzierbarkeit von arbeitnehmerfreundlichen Forderungen oder Alternativvorschlägen eingeholt werden, deutlich bevor die Betriebsräte offiziell überhaupt von den Planungen erfahren.
Und das ist dann auch schon die Überleitung zum nächsten wichtigen Vorteil des Wirtschaftsausschusses: Das steigende Qualifikationsniveau von Euch Betriebsräten. Denn Ihr habt für Eure Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss einen Qualifikationsanspruch in entsprechender Anwendung des § 37 Betriebsverfassungsgesetz. Und da geht es eben nicht nur um rechtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, sondern auch um das Verständnis wirtschaftlicher Angelegenheiten und der Steuerung des Unternehmens.
Probiert das gern einmal mit mir aus: Als studierter Versicherungsbetriebswirt, langjähriges Mitglied in Wirtschaftsausschüssen eines DAX-Konzerns und auch als solches in Prüfungsausschüssen von Aufsichtsräten habe ich mir profundes Wissen angeeignet und gehe so etwas gern Inhouse mit Euch an. Ich bin dabei kein Freund von unternehmensübergreifend gemischten Seminaren, weil ich lieber mit Euch mal Euren Geschäftsbericht, Eure Bilanz, die GuV und den Jahresabschluss durchgehe und wie man in Eurer speziellen Lage den Wirtschaftsausschuss richtig aufgleisen kann. Sprecht mich an, wir machen da etwas Sinnvolles zusammen!
Dem Wirtschaftsausschuss können auch Nicht-Betriebsräte angehören. Das ergibt sich aus der Umkehrlogik der Formulierung von § 107 Betriebsverfassungsgesetz. Dort heißt es, dass dem Wirtschaftsausschuss mindestens ein Betriebsratsmitglied angehören muss. Ausdrücklich klargestellt ist, dass dem Wirtschaftsausschuss auch Leitende Angestellte angehören können. Beides bedeutet, dass man als Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat in der Besetzung ziemlich frei ist. Und das kann sogar noch ausgeweitet werden, wenn man mit der eingangs schon angedeuteten Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses an einen Ausschuss operiert, denn auf diese Weise kann die Größe des Wirtschaftsausschusses auf bis zu 22 Mitglieder ausgeweitet werden.
Willst Du als örtlicher Betriebsrat jemanden in einen Ausschuss entsenden, dann muss der oder die Betreffende auch ordentliches Betriebsratsmitglied sein, das gilt analog für den Gesamtbetriebsrat. Das bringt gelegentlich Schwierigkeiten mit sich, weil Kolleginnen und Kollegen aus der zweiten Reihe, also etwa Ersatzmitglieder oder ordentliche Mitglieder aus örtlichen Betriebsräten, die nicht in den Gesamtbetriebsrat wurden oder aufgrund von nur zwei zur Verfügung stehenden Plätzen delegiert werden konnten, in ihrem Drang zur Mitarbeit gebremst werden, obwohl man sie doch einbeziehen möchte.
Und der Wirtschaftsausschuss bietet diese Gelegenheit, also die Einbeziehung weiterer Kolleginnen und Kollegen. Insoweit bietet der Wirtschaftsausschuss auch eine gute Plattform, förderungswillige Kolleginnen und Kollegen zu fördern und sie auf die Übernahme von Führungspositionen im Gesamtbetriebsrat und seiner Ausschüsse vorzubereiten.
Zudem berichtet ja der Wirtschaftsausschuss dem Gesamtbetriebsrat bzw. dem Betriebsrat. Und da der Wirtschaftsausschuss monatlich tagt und dem entsendenden Gremium jeweils umgehend berichtspflichtig ist, kann auf diese Weise die Aktionsbasis des Betriebsrats personell und zeitlich erweitert werden. Denn dem GBR berichtet, wenn es nicht anders beschlossen wird, der gesamte Wirtschaftsausschuss.
Eine Informationsveranstaltung der besonderen Art erlebt auch der Gesamtbetriebsrat, wenn er einen Wirtschaftsausschuss installiert hat, denn gemäß § 108 Betriebsverfassungsgesetz hat der gesamte GBR ein Teilnahmerecht in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, in der diesem vom Unternehmer der Jahresabschluss erläutert wird. Nach meiner Erfahrung wird dieses besondere Informationsrecht selten bedient bzw. in Anspruch genommen.
Dabei bin ich schon der Auffassung, dass es einem oder einer als Mitglied des Gesamtbetriebsrats gut zu Gesicht steht, wenn er bzw. sie sich mindestens einmal jährlich auch dann sehr vertieft mit den Kennzahlen des Unternehmens auseinandersetzt, wenn er oder sie nicht Mitglied des Wirtschaftsausschusses ist. Insoweit ergibt sich indirekt aus der Existenz des Wirtschaftsausschusses ein gegenüber dem Gesetz ausgeweiteter Informationsanspruch des Gesamtbetriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Der Wirtschaftsausschuss bietet darüber hinaus auch der Betriebsräteschaft insgesamt die Chance, ihre Arbeit zu professionalisieren. Eine Planung, in welcher Monatssitzung des Wirtschaftsausschusses welches Thema aufgerufen wird und wie das dann aufeinander aufbaut, setzt eine Strategie und inhaltliche Befassung voraus, erleichtert sie aber auch. Wenn man etwa im Frühjahr den Jahresabschluss berät und zum Herbst hin die Zielsetzung, kann man dazwischen gezielt etwa die Beratung des Risikoberichts, der Darstellungen der Revision, die Produktions- und Absatzplanung und vieles mehr legen und auf diese Weise auch einen konstanten Informationsfluss dieser wichtigen Inhalte in die Arbeit des Gesamtbetriebsrats organisieren.
Dazu gehört auch das Abstimmen von Fragenkatalogen an den Unternehmer, bis hin zur Einschaltung von externen Sachverständigen wie mir etwa, die bei der Strukturierung der Arbeit des Wirtschaftsausschusses und der Vorbereitung ausgewählter Themen behilflich sind.
Wie Ihr die Potentiale, die eine professionelle Organisation der Wirtschaftsausschuss Arbeit bietet, am besten realisiert, darüber sollten wir demnächst einmal miteinander sprechen. Ich bin mir sicher, da kann viel Gutes entstehen, also sprecht mich bitte einfach an!
Bis zum nächsten Mal, Tschüss aus Hamburg!




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